Opposition im Bundestag:Union und SPD bieten längere Redezeit an

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Die künftige Koalition kommt Linken und Grünen entgegen. Die Oppositionsparteien sollen im Bundestag mehr Redezeit bekommen, als ihnen aufgrund der Sitzverteilung eigentlich zusteht. Die Grünen fürchten trotzdem langweilige "Selbstgespräche der großen Koalition".

Union und SPD wollen der Opposition im Bundestag etwas mehr Redezeit einräumen, um deren Stellung im Parlament gegenüber der großen Koalition zu stärken. Linke und Grüne sollen abweichend von der bisherigen Praxis in allen Debatten mehr als ein Viertel der gesamten Redezeit bekommen, wie Unions-Parlamentsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) am Dienstag mitteilte. In Ausnahmefällen sollten es sogar 32 Prozent sein.

Nach den bisherigen Regularien steht jeder Fraktion in Bundestagsdebatten eine Redezeit entsprechend ihrem Anteil an den Parlamentssitzen zu. Das wären für Linke und Grüne zusammen aber nur 20 Prozent - das hieße, in einer einstündigen Debatte dürften sie nur zwölf Minuten reden, Vertreter von Union und SPD hingegen 48 Minuten.

Den nun vorgelegten Vorschlag tragen Union, SPD und Linkspartei mit. Die Grünen lehnten ihn als unzureichend ab. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann appellierte an die Grünen, "Einigungsbereitschaft" zu zeigen: Das Thema sei nicht geeignet für "parteitaktische Auseinandersetzungen". Union und SPD seien der Opposition "sehr weit entgegengekommen".

Noch keine Einigung für Untersuchungsausschüsse

Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann erklärte, es gehe bei der Haltung ihrer Partei nicht um Parteien-Proporz, sondern um die Frage eines lebendigen Parlamentarismus. "Die Öffentlichkeit darf in den nächsten vier Jahren nicht mit Selbstgesprächen der großen Koalition gelangweilt werden." Es müsse im Interesse des ganzen Parlaments sein, "einen lebendigen Austausch in Rede und Gegenrede zu garantieren".

Ob der Vorschlag umgesetzt wird oder nach anderen Lösung gesucht wird, ist noch offen. Ungeklärt ist auch, inwieweit die Minderheitenrechte der Opposition gestärkt werden. Nach den bisherigen Regelungen kann die Opposition im Alleingang etwa keine Untersuchungsausschüsse mehr einsetzen, weil dafür ein Quorum von 25 Prozent erreicht sein muss.

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