NSU-Prozess:V-Mann soll mit verfremdeter Stimme aussagen

  • Der ehemalige V-Mann Carsten S. soll im NSU-Prozess aussagen. Der Mann mit krimineller Vergangenheit lebt in einem Schutzprogramm - weshalb das Innenministerium von Brandenburg verlangt, die Öffentlichkeit müsse ausgeschlossen werden.
  • Die Bundesanwaltschaft hält dagegen: Eine akustische und optische Abschirmung reiche aus.

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz

Das Innenministerium in Brandenburg will verhindern, dass ein ehemaliger V-Mann des Verfassungsschutzes öffentlich im NSU-Prozess als Zeuge aussagt. Der Mann, Tarnname "Piatto", ist für den 4. November geladen und einer der umstrittensten ehemaligen Spitzel aus der rechten Szene. Piatto alias Carsten S. lebt seit Jahren unter neuer Identität in einem Schutzprogramm.

Er war in den 1990er Jahren im Gefängnis angeworben worden. Er verbüßte die Haftstrafe, weil er zu einem braunen Mob gehört hatte, der einen Asylbewerber fast tot geprügelt hatte. Carsten S. versuchte zeitweise auch, den rassistischen Ku-Klux-Klan in Deutschland aufzubauen. Später beteuerte er, seine Tätigkeit für den Verfassungsschutz in Brandenburg habe auch dem Ziel gedient, sich aus der rechten Szene zu lösen.

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Aus dem Gericht von Tanjev Schultz

Piatto hatte nach dem Untertauchen von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mehrmals Hinweise auf das Trio gegeben. Das Innenministerium in Potsdam verlangt nun, dass der Ex-Spitzel nur an einem geheimen Ort vernommen werden könne, zudem akustisch und visuell verfremdet. Ansonsten will das Ministerium dem früheren V-Mann keine Aussagegenehmigung erteilen.

Optische und akustische Abschirmung

Dem Ausschluss der Öffentlichkeit trat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag entgegen. "Das wäre überzogen", sagte Bundesanwalt Herbert Diemer. Eine optische und akustische Abschirmung des Zeugen müsse reichen. Dieser würde dann möglicherweise mit veränderter Stimme aussagen.

Auch Nebenklage-Anwälte halten die Vorgaben des Ministeriums für überzogen. Sie verwiesen darauf, dass auch andere ehemalige V-Leute nicht bedroht worden wären, obwohl ihre Identität bekannt sei.

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