NSU-Prozess:Ehemaliger Verteidiger entlastet Zschäpe

Ihr früherer Anwalt sagt im NSU-Prozess aus: Zschäpe habe ihm geschildert, dass sie vor Verlassen des brennenden Hauses in Zwickau bei ihrer Nachbarin geklingelt habe. Reichte das aus, um die schwerhörige Frau zu warnen?

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz

Ein ehemaliger Verteidiger von Beate Zschäpe hat die Hauptangeklagte im NSU-Prozess in einem Punkt entlastet. Der Rechtsanwalt Gerald Liebtrau aus Jena sagte am Donnerstag, Zschäpe habe ihm am 8. November 2011 mitgeteilt, sie habe noch bei einer Nachbarin geklingelt, bevor sie das brennende Haus in Zwickau verlassen habe. Dabei geht es um den Vorwurf der schweren Brandstiftung und des versuchten Mordes.

Zschäpe soll laut Anklage den Brand am 4. November 2011 gelegt und anschließend geflohen sein. Die damals 89-jährige Nachbarin hätte bei dem Brand ums Leben kommen können. Vier Tage später stellte sich Zschäpe in Begleitung des Anwalts Liebtrau der Polizei. Sie war offenbar zufällig auf diesen Anwalt gestoßen, nachdem sie tagelang durch Deutschland gefahren war, und bei ihm ohne Termin hereinspaziert. Später gab er das Mandat ab.

Anwalt als Entlastungszeuge

Als Entlastungszeuge wurde Liebtrau von Zschäpe nun in einem Punkt - dem des Klingelns am Tag der Brandstiftung - von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung als Anwalt entbunden. Eine entsprechende, sehr eng gehaltene Entbindungserklärung verlasen Zschäpes derzeitige Verteidiger im Gerichtssaal. Es entwickelte sich ein langer Streit zwischen ihnen und den Vertretern der Nebenklage, wie weit diese Entbindung gehe.

Der als Zeuge geladene Anwalt Liebtrau bestätigte, dass Zschäpe ihm damals erzählt habe, dass sie bei der betagten Nachbarin geklingelt hätte. Es sei keine Reaktion gekommen, woraufhin Zschäpe das Haus verlassen habe.

Aus Sicht von Zschäpes Verteidigern belegt dies, dass ihre Mandantin die Nachbarin warnen wollte und man ihr deshalb keine Tötungsabsicht unterstellen könne. Dem halten Vertreter der Nebenkläger entgegen, dass die Nachbarin schwerhörig und gehbehindert ist und es daher mehr bedurft hätte, sie zu warnen und zu retten, als nur zu klingeln und bei fehlender Reaktion zu gehen.

Eine Nichte der Nachbarin, die in der Nähe wohnte und den Brand sah, holte ihre Tante aus der Wohnung. Die alte Dame ist mittlerweile nicht mehr vernehmungsfähig. Zschäpes Verteidiger werfen den Ermittlern und dem Gericht vor, die Zeugin nicht rechtzeitig vernommen zu haben, als sie gesundheitlich in noch etwas besserem Zustand war. Zschäpes früherer Anwalt sagt, dass Zschäpe und er frühzeitig darauf gedrängt hätten, die Frau zu vernehmen.

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