Die Sommerpause ist vorbei, der NSU-Prozess geht weiter und Richter Manfred Götzl hat am Dienstag gleich einen wichtigen Beschluss verkündet. Vor den Gerichtsferien hatten Beate Zschäpes Verteidiger etliche Fragen beanstandet, die der Hauptangeklagten von Nebenklägern gestellt worden waren. Nun hat Götzl entschieden: Viele dieser Fragen sind tatsächlich unzulässig. Ein Teilerfolg für Zschäpes Verteidiger. Einige andere Fragen hat das Gericht dagegen zugelassen.
Noch immer warten viele Familien der NSU-Opfer auf Erklärungen von Zschäpe. Ihre bisherigen schriftlichen, von einem Anwalt verlesenen Einlassungen genügen ihnen nicht. Deshalb formulierten die Nebenkläger vor einigen Wochen Hunderte von Fragen an Zschäpe, zu diversen Details ihres Leben und der Verbindung zu ihren toten Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Viele Fragen zielen zudem auf mögliche Unterstützer oder Mittäter bei den Anschlägen des NSU.
Aus Sicht der Verteidiger dürfe es im Strafverfahren keine "überschießende Aufklärung" geben. Stattdessen solle sich das Gericht eng an der Anklage orientieren, auch wegen des sogenannten Beschleunigungsgebots, das eine zügige Verhandlung verlange. Der NSU-Prozess läuft bereits seit mehr als drei Jahren, am Dienstag fand der 308. Verhandlungstag statt.
Die Nebenkläger hatten die Kritik empört zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass Zschäpe selbst das Verfahren in die Länge ziehe, indem sie nur schriftlich auf Fragen eingehe und ein spontanes Nachfragen verhindere.
Beate Zschäpe:Die Phalanx des Schweigens im NSU-Prozess steht
Das Verfahren endet bald, doch nur eines scheint sicher: Zschäpe wird den Saal nicht als freie Frau verlassen. Es bleiben Zweifel, Fragen und ein Verdacht.
Welche Fragen aus Sicht des Richters zulässig sind und welche nicht
Richter Götzl hält insgesamt 14 der von den Verteidigern beanstandeten Fragen für zulässig, darunter eine Frage nach einem Rechtsextremisten, mit dem Zschäpe aus der Haft heraus eine Brieffreundschaft unterhielt. Geht es nach Götzl, soll die Angeklagte auch über mögliche Kontakte zu Mitgliedern der rechten Szene in Zwickau Auskunft geben.
Zulässig ist außerdem diese Frage, die auch viele in der Buch- und Medienbranche brennend interessiert: "Haben Sie die Rechte für eine Autobiografie, ein Exklusivinterview oder einen ähnlichen Text verkauft? Wenn ja, für welche Summe? Wenn nein, beabsichtigen Sie Entsprechendes?" Götzl sagte dazu, diese Fragen beträfen unter anderem das Aussageverhalten Zschäpes und seien daher relevant.
Andere Fragen hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hingegen für unzulässig erklärt, beispielsweise nach Kontakten Zschäpes zu Rockern. Ein Sachbezug zu den angeklagten Taten bestehe nicht. Aus Sicht der Nebenkläger ist dies eine fragwürdige Entscheidung, denn Zeugen wollen Zschäpe einst bei einem Rockerprozess gesehen haben, und es gibt noch weitere Spuren, die in dieses Milieu führen.
Als ungeeignet wies Götzl insgesamt 25 Fragen zurück, darunter eine Suggestivfrage zu möglichen Mittätern bei einem Bombenanschlag in Köln und eine zu allgemein formulierte Frage nach Kontakten zu Angehörigen der rechten Szene in den westlichen Bundesländern.
Am Mittwoch will Beate Zschäpe, wie ihr Verteidiger Mathias Grasel ankündigte, eine neue Erklärung verlesen lassen. Ob sie dabei auf alle Fragen eingeht, wollte er am Dienstag nicht verraten.