NSU-Prozess:Der seltsame Rundbrief einer Verfassungsschützerin

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Im NSU-Prozess sollen ehemalige Verfassungsschützer aus Hessen aussagen. Es geht um den Mord in einem Internetcafé in Kassel. Angeblich hatten sich die Beamten zuvor nie mit der bundesweiten Mordserie befasst. Doch das Schreiben einer Kollegin spricht für eine andere Version.

Von Tanjev Schultz

Eine leitende Verfassungsschützerin in Hessen schreibt ihren Kollegen einen Rundbrief. "Hallo und Guten Morgen", beginnt Iris P. in lockerem Ton. Bevor sie jetzt in den Urlaub gehe, wolle sie noch mit ein paar Informationen "rüberkommen". Unter dem Stichwort "Ausländer" erwähnt sie dann eine Serie von sieben Tötungsdelikten seit dem Jahr 2000 in den Städten Nürnberg, München, Hamburg und Rostock.

Polizeilich nicht auffällige Türken seien davon betroffen, es gebe eventuell Zusammenhänge zu Rauschgift, aber auch Hinweise auf die kurdische PKK. Die Tatwaffe sei immer dieselbe, "aber keiner weiß etwas darüber". Dann wendet sich die Verfassungsschützerin an ihre Mitarbeiter: "Wird über diese Dinge geredet?" Und: Könnten vielleicht die V-Männer etwas dazu sagen?

Der Rundbrief datiert vom 24. März 2006. Nur zwei Wochen später, am 6. April, wird auch in Hessen ein Türke zum Opfer in der angesprochenen Mordserie: Halit Yozgat. Die Täter kamen vom NSU, davon sind die Ermittler mittlerweile überzeugt. Die Neonazis haben Halit Yozgat mit einer Ceska-Pistole in einem Internetcafé in Kassel erschossen. Es war der neunte Mord in der Serie, zwei Tage zuvor hatten die Terroristen bereits in Dortmund zugeschlagen.

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Die zeitliche Nähe zu dem Rundbrief der Verfassungsschützerin ist verblüffend. Sie mag Zufall sein. Dennoch ist das Schreiben der Beamtin, das im NSU-Prozess bisher nicht beachtet wurde, brisant. Denn es kann belegen, dass der Verfassungsschutz in Hessen bereits kurze Zeit vor dem Kasseler Mord mit der Ceska-Serie befasst war. Bei dem Mord geriet dann ein Mitarbeiter unter Verdacht: der Beamte Andreas T., der sich ausgerechnet in dem Internetcafé aufgehalten hatte.

Vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags hat Andreas T. allerdings ausgesagt, die Mordserie sei dienstlich gar kein Thema gewesen bis zur Tat in Kassel. Er gehörte damals zu den V-Mann-Führern, für die Iris P. als Vorgesetzte zuständig war. Sollte der Rundbrief tatsächlich verschickt worden sein, müsste ihn Andreas T. eigentlich erhalten haben. Im Gerichtsverfahren ist schon mehrmals die Frage aufgeworfen worden, was T. und seine Kollegen seit wann über die Mordserie wussten.

Nebenklage stellt Beweisantrag

An diesem Mittwoch sollen er sowie der frühere Direktor des hessischen Verfassungsschutzes, Lutz Irrgang, vor Gericht als Zeugen aussagen. Nicht geladen ist Iris P. Bisher ist unklar, ob und wie ihr Rundbrief verteilt wurde und wie er in die Akten der Behörde gelangte. Es fehlen ein Briefkopf und eine handschriftliche Unterschrift.

Offenbar hatte das Bundeskriminalamt den hessischen Verfassungsschutz im März 2006 über die bundesweite Mordserie informiert. Der Nebenklage-Anwalt Yavuz Narin stellte zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch einen Beweisantrag: Er möchte, dass auch Iris P. als Zeugin vor Gericht aussagen muss.

Bei der Befragung von Lutz Irrgang, der 2006 Leiter des hessischen Verfassungsschutzes war, bestreitet dieser jede Kenntnis davon, dass sich Andreas T. einmal dienstlich mit der Ceska-Mordserie befassen sollte. Er bestätigt aber, dass Iris P. damals die direkte Vorgesetzte von Andreas T. war.

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