NSU:Mutmaßlicher NSU-Helfer legt Berufung gegen Urteil wegen Körperverletzung ein

Lesezeit: 1 min

Der mutmaßliche Unterstützer des NSU, André E., im Amtsgericht Zwickau. (Foto: dpa)
  • André E. muss sich in einem neuen Prozess vor dem Landgericht Zwickau verantworten.
  • Der Vertraute von Beate Zschäpe soll im Mai 2016 einen 18-Jährigen zusammengeschlagen und mit dem Tod bedroht haben.
  • Auch die Staatsanwaltschaft hat das Urteil angefochten.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Der mutmaßliche NSU-Helfer André E. hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Zwickau eingelegt. Das Gericht hatte den 37-Jährigen vergangene Woche wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 52 Tagessätzen zu je 13 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 80 Tagessätzen gefordert - und nun ebenfalls Berufung eingelegt. Das teilten das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung mit. Vor dem Landgericht Zwickau wird es daher zu einem neuen Prozess kommen.

Der Amtsrichter hatte es als erwiesen angesehen, dass André E. am 16. Mai 2016 einen 18-Jährigen vor einem Parkhaus in Zwickau mit Fäusten auf den Kopf geschlagen und mit Füßen gegen die Rippen getreten hat, als der Jugendliche schon am Boden lag. André E. soll zudem gedroht haben: "Wenn du meinen Sohn nochmals anfasst, mache ich dich tot und bringe dich um!" Ein Streit zwischen dem 18-Jährigen und dem damals 14-jährigen Sohn von André E. soll der Attacke vorausgegangen sein. André E. hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.

Da auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat, kann das Urteil des Landgerichts im Falle eines Schuldspruchs härter ausfallen als das Urteil des Amtsgerichts. Einen Termin für die neue Hauptverhandlung gibt es noch nicht.

Das Urteil des Amtsgerichts ist damit nicht rechtskräftig, André E. gilt weiter als nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe wäre für ihn mit Blick auf den Münchner NSU-Prozess ungünstig. Die NSU-Richter würden sie bei einer Verurteilung zu seinen Ungunsten werten.

André E., der sich vor Jahren die Worte "Die Jew Die" ("Stirb, Jude, stirb") auf den Bauch tätowieren ließ, ist im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München wegen Unterstützung einer rechtsterroristischen Vereinigung angeklagt. Er war einer der engsten Vertrauten von Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Er soll den mutmaßlichen NSU-Terroristen bis zuletzt geholfen haben, unentdeckt zu bleiben.

© SZ.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

NSU
:Gutachter Saß lässt sich im NSU-Prozess nicht beirren

Henning Saß verteidigt sein Gutachten über Beate Zschäpe scharf gegen jede Kritik. Der Psychiatrieprofessor hält die Angeklagte für schuldfähig.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger und Wiebke Ramm

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: