NPD: Kein Verbot für Schulhof-CD:Pausenbrot und rechte Propaganda

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Plumpe Hetze war gestern, mittlerweile versteckt die NPD radikales Gesinnungsgut geschickt zwischen Liedzeilen - und entgeht so erfolgreich dem Jugendschutz.

Johannes Boie

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien sieht keine Möglichkeit zum Verbot einer an jugendliche Wähler gerichteten Musik-CD der rechtsextremen Partei NPD. Die Platte ist als sogenannte Schulhof-CD ein wichtiger Bestandteil der Jugendarbeit der NPD.

Radikales Gedankengut jugendkompatibel verpackt: Die NPD darf ihre sogenannte "Schulhof-CD" auch weiterhin verteilen. (Foto: Foto: ddp)

Unter dem Titel "BRD vs. Deutschland" sind auf der CD mehrere Interviews mit NPD-Mitgliedern und rechten Sängern veröffentlicht. Die Textbeiträge werden von zwölf Liedern unterbrochen, zum Beispiel von rechtsgerichteten Bands wie Division Germania oder Noie Werte.

Mit jugendkompatibler Musik auf Stimmenfang

Weil die kostenlose CD nicht verboten wurde, darf sie nun weiterhin legal an Kinder und Jugendliche verteilt werden. So kann die NPD auch zukünftig ihre Strategie verfolgen, mit jugendkompatibler Musik Erstwähler für ihr radikales Gedankengut zu gewinnen.

Diese Idee entstand im Lager der rechtsradikalen Freien Kameradschaften; sie wurde allerdings schnell von der NPD übernommen. Seit 2004 veröffentlicht die Partei in regelmäßigen Abständen Alben mit einfacher Musik und noch einfacheren Thesen: "Wer Wahrheit spricht, verliert", zum Beispiel, oder auch: "Es ist Zeit zu rebellieren."

Geändert hat sich allerdings die interne Strategie in der rechtsextremen Jugendarbeit. Waren die Inhalte der früheren Platten noch so radikal, dass sie regelmäßig Gerichte beschäftigten, haben sich die Verantwortlichen mittlerweile dafür entschieden, die radikalsten Spitzen ihrer politischen Botschaft zwischen den Zeilen zu verstecken, um dadurch Verboten und Urteilen zu entgehen und um eine größere Verbreitung ihrer CDs zu ermöglichen. Außerdem bieten die Rechtsextremen ihre Lieder auch im Internet zum kostenlosen Download an.

Die Leiterin der Prüfstelle, Elke Monssen-Engberding, sagte, man habe bei der Abwägung zwischen Jugendschutz und Meinungsäußerung nicht genügend Argumente für ein Verbot gefunden. Die Songs und Interviews auf der CD bewegten sich stets im Rahmen der zulässigen Meinungsäußerung. Die Prüfstelle dürfe Medien auch nicht ausschließlich aufgrund politischer Inhalte verbieten.

Die Rechtsextremen feiern derweil im Internet. Auf der NPD-Parteiseite meldete sich Frank Schwerdt, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Partei zu Wort. Schwerdt arbeitet seit Jahren im Bereich der rechtsextremen Jugendpolitik. Der NPD-Funktionär ist im Rahmen dieser Aufgabe bereits vorbestraft, unter anderem wegen Volksverhetzung, Herstellung und Verbreitung von NS-Propagandamaterial sowie wegen Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen.

© SZ vom 06.02.2010/jobr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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