Nordrhein-Westfalen:Verfassungsgericht stoppt Nachtragshaushalt

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Der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen hat den Vollzug des umstrittenen Nachtragsetats 2010 gestoppt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben: Denkbar sind auch Neuwahlen.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat den rot-grünen Nachtragshaushalt für 2010 gekippt. Wie das Gericht in Münster mitteilte, wurde der Landesregierung "durch einstweilige Anordnung der Vollzug des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 untersagt". Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Denkbar sind auch Neuwahlen im bevölkerungsreichsten Bundesland.

Erst seit einem halben Jahr regiert Hannelore Kraft (rechts) gemeinsam mit Sylvia Löhrmann, der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, im Düsseldorfer Landesparlament. Der Nachtragshaushalt galt als erste Belastungsprobe für die Minderheitsregierung. (Foto: dpa)

Der Bundesumweltminister und Vorsitzende der NRW-CDU, Norbert Röttgen, nannte die Entscheidung des Verfassungsgerichts eine "wirkliche Sensation". Die Aufstellung des Haushalts habe die Ignoranz und Überheblichkeit der Landesregierung gezeigt, sagte Röttgen vor Journalisten in Berlin. Dem Gericht sei "der Geduldsfaden gerissen". "Jetzt ist die Regierung am Zug."

Die FDP forderte nach dem Urteil einen politischen Neustart in Nordrhein-Westfalen. "Das Landesverfassungsgericht hat die massive Verschuldungspolitik der rot-grünen Regierung untersagt. Das ist gut für Nordrhein-Westfalen", sagte FDP-Landeschef Daniel Bahr. "Ich erwarte jetzt einen klaren Kurswechsel von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft." FDP-Fraktionschef Gerhard Papke hatte sich in den vergangenen Tagen offen für Gespräche über eine Ampelkoalition gezeigt. Die Grünen hatten unlängst Neuwahlen für diesen Fall angekündigt.

Das Gericht untersagte der Landesregierung den Vollzug des Nachtragsgesetzes bis zur Klärung im Normenkontrollverfahren, wie ein Sprecher mitteilte. Die Landesregierung dürfe bis dahin keine weiteren Kredite für diesen Etat aufnehmen.

CDU und FDP hatten vor der Weihnachtspause einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen den Etat der rot-grünen Minderheitsregierung gestellt - ein einmaliger Vorgang in der Landesgeschichte. Nach Ansicht der Opposition verstößt die darin vorgesehene Rekordverschuldung von 8,4 Milliarden Euro gegen die Verfassung, unter anderem wegen einer Überschreitung der Kreditverfassungsgrenze. Diese besagt, dass die neuen Schulden die Investitionen im Haushalt nicht überschreiten dürfen. CDU und FDP beklagen auch die zusätzliche 1,3 Milliarden Euro hohe Risikovorsorge für WestLB-Altlasten.

Im Hauptsacheverfahren will das Landesverfassungsgericht am 15. Februar mündlich verhandeln. Der Nachtragsetat für das vergangene Jahr gilt als bislang wichtigstes Gesetzesvorhaben, das die rot-grüne Landesregierung mit Hilfe der Linken im Düsseldorfer Landtag durchsetzen konnte.

Finanzminister verteidigte Nachtrag

Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit scharf zurückgewiesen. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung sei verantwortlich für die höheren Kredite. CDU und FDP hätten im ersten Entwurf des Etats zu wenig Mittel für Kommunen, Kitas und WestLB-Altlasten eingeplant. Walter-Borjans hatte fristgemäß zum 5. Januar beim Gericht eine Stellungnahme abgegeben. In der vergangenen Woche hatte das Gericht den Minister gebeten, bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Kredite aufzunehmen. Das Land hatte mitgeteilt, der Haushalt sei ordnungsgemäß ausgeführt worden. Da nun offenbar bereits Kredite aufgenommen wurden, könnte die Anordnung aus Münster rechtlich und finanziell ohne große Folgen bleiben.

Seit Juli 2010 ist unter Führung von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) in Düsseldorf eine rot-grüne Koalition als Minderheitsregierung im Amt. SPD und Grünen fehlt im Landesparlament eine Stimme zur absoluten Mehrheit. Wie die Koaltion ohne gültigen Haushalt weiterregieren kann und will, ist völlig offen.

© sueddeutsche.de/dapd/dpa/AFP/leja - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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