Neues Gesetz:Ein Verbrechen, kein Vergehen

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Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) in der Bundestagsdebatte über den Gesetzentwurf. (Foto: Odd Andersen/AFP)

Der Bundestag debattiert härtere Strafen für Menschen, die Kindern sexuelle Gewalt antun

Von Robert Roßmann, Berlin

Im Bundestag hat sich am Freitag eine große Mehrheit für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts abgezeichnet. Das Parlament debattierte zum ersten Mal den "Gesetzentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder". Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, die Politik stehe bei diesem Thema "in der Pflicht". Es müsse alles dafür getan werden, dass Kinder besser geschützt werden. Wachsamkeit und Sensibilität seien "die obersten Gebote".

Die Bundesregierung wolle die Strafen deshalb deutlich verschärfen, sagte Lambrecht. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder müsse künftig "ohne Wenn und Aber" als Verbrechen eingestuft werden. Gleiches müsse "für die Verbreitung von abscheulichen Bildern und Videos gelten, mit denen diese Taten zu Geld gemacht werden". Außerdem wolle man die Strafverfolgung effektiver machen und den Verfolgungsdruck erhöhen. Kein Täter dürfe "sich vor Entdeckung sicher fühlen". Lambrecht verurteilte auch, dass regelmäßig vom "sexuellen Missbrauch" von Kindern gesprochen werde - denn es gehe nicht um Missbrauch, sondern um Gewalt. Außerdem signalisiere das Wort "Missbrauch" fälschlicherweise, dass es auch einen "Gebrauch" von Kindern geben könne.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass der Grundtatbestand der sexualisierten Gewalt gegen Kinder künftig als Verbrechen gilt - der Strafrahmen liegt dann bei einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Bisher galt der Tatbestand als Vergehen - mit einer Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Außerdem soll in Fällen schwerer sexualisierter Gewalt gegen Kinder die Anordnung von Untersuchungshaft erleichtert werden.

Der Vertrieb und Besitz von Sexpuppen, die Kindern nachgebildet sind, soll künftig strafbar sein - das hatte vor allem die Union verlangt. Zudem sollen Ermittler leichter Telefone und Computer überwachen und durchsuchen dürfen. Derzeit wird damit gerechnet, dass der Bundestag im Januar endgültig über den Gesetzentwurf abstimmen wird.

In der Bundestagsdebatte verlangten mehrere Redner, dass es jetzt nicht nur härtere Strafen geben dürfe. Es müsse auch der Opferschutz verbessert und das Personal aufgestockt werden. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Richterbund. Dessen Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte, es reiche nicht, "allein auf Strafverschärfungen zu setzen". Besser abschrecken ließen sich mögliche Täter nur durch ein höheres Risiko, entdeckt und verurteilt zu werden. Angesichts "rasant steigender Fallzahlen von Kinderpornografie und einer wachsenden Flut strafrechtlich zu bewertender Bilder" müssten Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte technisch und personell besser ausgestattet werden. Auch die Jugendämter seien oft zu dünn besetzt.

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