Nach Verschleppung eines Terrorverdächtigen:Italiens Justiz bestätigt Haftstrafen für 23 CIA-Agenten

Ein Terrorverdächtiger wurde auf offener Straße entführt, nach Ägypten gebracht und dort gefoltert. Jetzt hat die italienische Justiz die Haftstrafen gegen 23 an der Verschleppung beteiligte CIA-Agenten bestätigt. Auch zwei bereits freigesprochenen italienischen Geheimdienst-Mitarbeitern droht ein neues Verfahren.

CIA-Mitarbeiter verschleppten einen radikalen Imam von Mailand nach Ägypten und sollen ihn dort gefoltert haben: Jetzt hat der oberste Strafgerichtshof Italiens die Urteile gegen 23 US-Bürger bestätigt, die an der Entführung des ägyptischen Terrorverdächtigen beteiligt gewesen sein sollen.

Die Amerikaner sowie zwei Italiener waren 2009 nach einem dreieinhalbjährigen Prozess der Verschleppung des muslimischen Geistlichen für schuldig befunden worden. Unter den Verurteilten war auch der frühere CIA-Chef in Mailand, Robert Seldon Lady. Seine ursprüngliche Haftstrafe von sieben Jahren wurde jetzt auf neun Jahre angehoben. Für die anderen 22 Amerikaner, die meisten davon CIA-Mitarbeiter, gelten siebenjährige Haftstrafen. Die USA weigern sich jedoch bis heute, die CIA-Agenten auszuliefern, weshalb ihnen in Abwesenheit der Prozess gemacht wurde.

Der ägyptische Imam Osama Mustafa Hassan, bekannt als Abu Omar, war am 17. Februar 2003 in einer zwischen dem italienischen Militärgeheimdienst SISMI und der CIA abgestimmten Aktion entführt und in sein Herkunftsland verschleppt worden. Dabei soll auch ein Zwischenstopp auf dem US-Stützpunkt Ramstein in Deutschland eingelegt worden sein. Abu Omars Anwälte beteuerten, ihr Mandant sei dann in Ägypten in einem Hochsicherheitsgefängnis gefoltert worden.

Auch gegen die beiden beteiligten Mitarbeiter des italienischen Militärgeheimdienstes hat der italienische Kassationsgerichtshof ein neues Verfahren angeordnet. Sie waren 2010 mit der Begründung freigesprochen worden, die Vorlage von Beweisen gegen sie würde die Offenlegung von Staatsgeheimnissen erfordern.

© Süddeutsche.de/afp/dapd/mahu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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