Mutmaßlicher Wikileaks-Informant vor Gericht:Staatsfeinde sind schwer zu verteidigen

Lesezeit: 2 min

Der US-Soldat Bradley Manning soll vertrauliche Unterlagen der amerikanischen Regierung kopiert und veröffentlicht haben. Sein Anwalt will die psychischen Probleme des Angeklagten in den Vordergrund stellen und damit das Strafmaß mildern - doch die Regierung erschwert den Zugang zu Quellen und Zeugen.

John Goetz und Nicolas Richter

Der junge Obergefreite klang wie ein Überzeugungstäter: "Ich will, dass die Leute die Wahrheit erfahren . . . egal, wer sie sind." So schrieb es in einem Internet-Chat der Nutzer bradass87, der im wirklichen Leben mutmaßlich Bradley Manning ist. Der damalige US-Soldat, einst in Irak stationiert, soll vertrauliches Material der amerikanischen Regierung in rauen Mengen kopiert und herausgegeben haben, diplomatische Depeschen vor allem, die im vergangenen Jahr schließlich von der Internetplattform Wikileaks veröffentlicht wurden.

Der US-Soldat Bradley Manning soll vertrauliche Daten der amerikanischen Regierung an die Enthüllungsplattform Wikileaks weitergeleitet haben. (Foto: AP)

Manning wird demnächst der Prozess gemacht vor einem Militärgericht, unter den vielen Anklagepunkten ist der Vorwurf, dem Feind geholfen zu haben. Mit einer öffentlichen Anhörung beginnt an diesem Freitag auf dem Stützpunkt Fort Meade die entscheidende Phase des Strafverfahrens. Neue Schriftsätze lassen erkennen, wie der Anwalt David Coombs seinen Mandanten verteidigen wird: Er will das Bild des kalten Staatsfeindes löschen, das die US-Regierung von Manning gezeichnet hat, und hat dafür 48 Zeugen beantragt. Doch wie immer, wenn angeblich die nationale Sicherheit auf dem Spiel steht, muss die Verteidigung auch hier um Quellen und Zeugen kämpfen, weil die Regierung die Zugänge verwehrt. Aus ihrer Sicht sind etliche der von Coombs angefragten Zeugen überflüssig oder stehen aus anderen Gründen nicht zur Verfügung.

Coombs hat in einem Schriftsatz vom 8. Dezember ausführlich erläutert, warum er welche Zeugen vor Gericht sehen will. Er will dem Militär eine Mitschuld am großen Datenleck nachweisen. Manning habe sich viele Male auffällig verhalten, seine psychischen Probleme seien für viele Beobachter offensichtlich gewesen. Laut der Chat-Protokolle etwa schilderte Manning damals, dass er sich wie eine Frau fühle und trotz seiner erst 23 Jahre eine "kaputte Seele" habe.

Schon vor seinem Einsatz in Irak, schreibt sein Anwalt Coombs, habe es wegen der Verhaltensauffälligkeiten Empfehlungen gegeben, Manning psychologisch zu betreuen. Man hätte ihm deswegen sofort den Zugang zu geheimen Daten entziehen müssen. Doch bei den Verantwortlichen seiner Kompanie seien Warnungen vor Mannings "psychischen Erkrankungen" nie angekommen, schreibt Coombs. Überhaupt sei die militärische Führung damals "dysfunktional" gewesen.

Die US-Regierung hat es bisher abgelehnt, dass Mannings frühere psychologische Betreuer vor Gericht aussagen. Das lenke nur von der Sache ab, denn auf jeden Fall sei Manning immer voll zurechnungsfähig gewesen. Anwalt Coombs hat dem jetzt widersprochen: Es stimme zwar, dass Manning nicht an einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung gelitten habe, doch könnten sich seine psychischen Probleme durchaus mildernd auf das Strafmaß auswirken.

Strittig ist auch die Rolle hochrangiger Regierungsmitglieder. Coombs will etliche von ihnen laden lassen; sie hatten öffentlich erklärt, dass die Veröffentlichung der Dokumente viel weniger Schaden angerichtet habe als befürchtet. Und viel weniger Schaden, als die Anklage gegen Manning unterstellt. Die Regierung versucht aber zu verhindern, dass hochrangige Zivilisten oder Soldaten vor dem Tribunal erscheinen müssen. Coombs entgegnet, die Regierung werfe Manning einige der schwersten Delikte vor, die ein Soldat begehen könne. Nun müsse die Regierung auch den Preis dafür zahlen, dass Manning sich zur Wahrung seiner Rechte mit allen Mitteln verteidige.

© SZ vom 16.12.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: