Mindestlohn:Gleiches Recht für Minijobber

Lesezeit: 1 min

Gewerkschaften, Linke und Grüne fordern mehr Mindestlohn-Kontrollen bei Minijobs - auch in kleinen Betrieben in Gastronomie und Einzelhandel. Doch dafür fehlen die Kontrolleure.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Opposition im Bundestag haben wegen der Verstöße gegen den Mindestlohn für Minijobber bessere Kontrollen gefordert. "Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei Paar Schuhe", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell.

Nötig seien engmaschige Kontrollen, auch in kleinen Betrieben in der Gastronomie und im Einzelhandel. Körzell reagierte damit auf eine Studie, nach der im Jahr 2015 knapp die Hälfte der 450-Euro-Kräfte mit einem Minijob als Haupterwerbsquelle weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde erhielten. Über die Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hatte die Süddeutsche Zeitung am Montag berichtet.

"Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsgeld gelten auch für Minijobber."

Körzell sprach sich dafür aus, das Personal der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf 10 000 Stellen aufzustocken. Derzeit gibt es nur um die 7000 Kontrolleure. Geplant sind bis 2022 etwa 1600 zusätzliche Stellen. Es räche sich nun, "dass die Bundesregierung die Kontrollen des Mindestlohns sträflich vernachlässigt hat", sagte Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik bei den Grünen. Union und SPD hätten in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, mehr Minijobber in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Dies habe Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) "unter den Tisch fallen lassen", kritisierte Pothmer. Linken-Chef Bernd Riexinger schrieb auf Twitter: "Wo sind die versprochenen Kontrollen, Frau Nahles?". Zuständig dafür ist aber nicht Nahles, sondern Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble.

Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums schloss Verstöße gegen das Mindestlohngesetz nicht aus. Sie wies aber auf "Unschärfen" bei der Untersuchung hin. Andere Studien belegten die Aussagen des WSI nicht. Das Statistische Bundesamt habe außerdem ermittelt, dass gerade die Stundenlöhne von geringfügig Beschäftigten 2015 überdurchschnittlich stark gestiegen seien. Die Minijob-Zentrale erinnerte daran: "Mindestlohn, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsgeld gelten auch für Minijobber."

© SZ vom 31.01.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: