Migration:Sicherer Herkunftsstaat, Drittstaat, Erstasylstaat

Der türkische Ministerpräsident Davutoglu im Gespräch mit Kanzlerin Merkel auf dem EU-Türkei-Gipfel in Brüssel. Die Rückführung von Flüchtlingen in die Türkei, ist juristisch nur rechtens, wenn die Türkei als sicher angesehen wird. (Foto: Olivier Hoslet)

Brüssel (dpa) - Die EU will Flüchtlinge zurück in die Türkei schicken. Doch rechtlich geht das nur, wenn diese dort sicher sind. Einige wichtige Begriffe.

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Brüssel (dpa) - Die EU will Flüchtlinge zurück in die Türkei schicken. Doch rechtlich geht das nur, wenn diese dort sicher sind. Einige wichtige Begriffe.

SICHERER DRITTSTAAT: Bei der geplanten Abmachung mit der Türkei setzt die EU vor allem darauf, dass Griechenland die Türkei als sicheren Drittstaat anerkennt. Dies bedeutet, dass Flüchtlinge dort Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention finden - zum Beispiel vor Abschiebung in ein unsicheres Land. Auf dieser Grundlage kann Griechenland Flüchtlinge zurück in die Türkei schicken. Deutschland stuft die übrigen 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union als sichere Drittstaaten ein sowie Norwegen und die Schweiz.

SICHERER HERKUNFTSSTAAT: Ein Land, bei dem man davon ausgeht, dass seinen Bürgern dort keine schwere Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen, gilt als sicherer Herkunftsstaat. Asylanträge von Bürgern dieser Staaten (oder von Staatenlosen, die dort gelebt haben) können im Schnellverfahren entschieden werden.

Für Deutschland sind die übrigen 27 EU-Länder sichere Herkunftsstaaten sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien.

ERSTER ASYLSTAAT: Das Land, in dem ein Flüchtling zuerst Asyl oder zumindest Schutz gefunden hat, wird als Erstasylstaat bezeichnet. EU-Staaten können Migranten, die aus solchen Ländern kommen, abweisen, falls der erste Asylstaat sie wieder aufnimmt.

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