Migration - Berlin:Opfer von Hasskriminalität bekommen in Berlin Bleiberecht

Berlin (dpa/bb) - Ausreisepflichtige Ausländer, die Opfer rechter Hasskriminalität werden, sollen in Berlin Bleiberecht bekommen. Das kündigte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Dienstag zur Innenministerkonferenz in Dresden an. Er habe die Ausländerbehörde angewiesen, sie und ihre nahen Familienangehörigen für die Dauer des Strafverfahrens zu dulden. Danach sollen sie - je nach Ausgang des Verfahrens - im Härtefallverfahren eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

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Berlin (dpa/bb) - Ausreisepflichtige Ausländer, die Opfer rechter Hasskriminalität werden, sollen in Berlin Bleiberecht bekommen. Das kündigte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Dienstag zur Innenministerkonferenz in Dresden an. Er habe die Ausländerbehörde angewiesen, sie und ihre nahen Familienangehörigen für die Dauer des Strafverfahrens zu dulden. Danach sollen sie - je nach Ausgang des Verfahrens - im Härtefallverfahren eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

"Den Tätern muss klar gemacht werden, dass ihre Straftaten zu nichts führen und genau das Gegenteil dessen bewirken, was sie vielleicht im Kopf haben", erklärte Geisel. "Menschen, die durch Gewalt aus unserem Land vertrieben werden sollten, können stattdessen bleiben."

Die Regelung gilt für "Opfer von Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität mit erheblichen Folgen" - wenn sie nicht vorher rechtskräftig verurteilt oder von der Polizei als besonders gefährlich eingeschätzt wurden.

Unter Hasskriminalität werden Straftaten zusammengefasst, die durch Vorurteile motiviert sind - also beispielsweise fremdenfeindliche, antisemitische, sexistische, homosexuellenfeindliche und islamfeindliche. Gewaltstraftaten sind Körperverletzungen, versuchte Tötung, Freiheitsberaubung, aber auch Raub, Erpressung und versuchte Sexualdelikte.

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