Menschenrechte:Gerichtshof prüft Burka-Verbot in Frankreich

Straßburg (dpa) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft heute das Burka-Verbot in Frankreich. Eine 23 Jahre alte französische Muslimin berief sich bei ihrer Klage auf die Achtung des Privatlebens, auf die Religionsfreiheit und auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.

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Straßburg (dpa) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft heute das Burka-Verbot in Frankreich. Eine 23 Jahre alte französische Muslimin berief sich bei ihrer Klage auf die Achtung des Privatlebens, auf die Religionsfreiheit und auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Der Ganzkörperschleier sei Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung. Niemand, weder ihr Ehemann noch ihre Familie, übten irgendeinen Druck auf sie aus. Die Burka verhüllt den ganzen Körper und lässt nur einen Schlitz für die Augen frei.

Das Gesetz von 2011 verbietet die Verschleierung des Gesichts in der Öffentlichkeit. Bei dieser Anhörung legen die Parteien ihre Positionen dar, die Anwälte der Klägerin und der französischen Regierung. Ein Termin für ein Urteil steht noch nicht fest.

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