MenschenrechteGerichtshof prüft Burka-Verbot in Frankreich

Straßburg (dpa) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft heute das Burka-Verbot in Frankreich. Eine 23 Jahre alte französische Muslimin beruft sich bei ihrer Klage auf die Achtung des Privatlebens, auf die Religionsfreiheit und auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Ganzkörperschleier sei Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung. Niemand übe Druck auf sie aus. Das Gesetz von 2011 verbietet die Verschleierung des Gesichts in der Öffentlichkeit.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Straßburg (dpa) – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft heute das Burka-Verbot in Frankreich. Eine 23 Jahre alte französische Muslimin beruft sich bei ihrer Klage auf die Achtung des Privatlebens, auf die Religionsfreiheit und auf das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Ganzkörperschleier sei Ausdruck ihrer religiösen Überzeugung. Niemand übe Druck auf sie aus. Das Gesetz von 2011 verbietet die Verschleierung des Gesichts in der Öffentlichkeit.

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