Straßburg (dpa) - Staaten in Europa haben das Recht, den Ganzkörperschleier zu verbieten. Der Europäische Gerichtshof in Straßburg billigte in einem europaweit maßgeblichen Urteil das Verbot der Burka in Frankreich. Das Verbot sei keine Diskriminierung und verstoße auch nicht gegen den Schutz des Privatlebens, befand das Gericht. Geklagt hatte eine französische Muslimin. Das Verbot, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verschleiern, gilt seit 2011. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Geldstrafe von 150 Euro bestraft.
Menschenrechte:Frankreich kann Burka weiterhin verbieten
Straßburg (dpa) - Staaten in Europa haben das Recht, den Ganzkörperschleier zu verbieten. Der Europäische Gerichtshof in Straßburg billigte in einem europaweit maßgeblichen Urteil das Verbot der Burka in Frankreich. Das Verbot sei keine Diskriminierung und verstoße auch nicht gegen den Schutz des Privatlebens, befand das Gericht. Geklagt hatte eine französische Muslimin. Das Verbot, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verschleiern, gilt seit 2011. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Geldstrafe von 150 Euro bestraft.
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