Maaßen:Der Fluch des Schlapphuts

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Er ist der 13. Präsident des Verfassungsschutzes, aber nicht der erste, der vorzeitig gehen muss und viele Probleme hinterlässt.

Von Heribert Prantl

In Kulturen mit dem Duodezimalsystem gilt die Zahl 13 als Unglückszahl, weil sie die vollkommene Zahl 12 überschreitet: Die Zeiteinteilung des Sonnenlaufs, die Monate, die Uhr, die Gradeinteilung des Kreises - ganz viel fußt auf der Zahl 12. Hans-Georg Maaßen ist oder war der 13. Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz.

Es ist aber nicht die Zahlenmythologie, die ihm zum Verhängnis wurde; es ist die Amtsanmaßung: Der Verfassungsschutzpräsident soll die Politik beraten, er soll nicht selbst Politik machen; und er soll mit zuverlässigen Informationen beraten, nicht mit Spekulationen. Diese Aufgabe hat er nicht erfüllt; er betrieb nach den Ausschreitungen von Chemnitz ein wichtigtuerisches Informationsverwirrungsmanagement, das Wasser auf die Mühlen der Pegida war und ist.

Maaßen ist der 13. Präsident des Bundesverfassungsschutzes, aber nicht der erste, der vorzeitig gehen muss. Die Hälfte seiner Vorgänger sind vorzeitig gegangen oder gegangen worden, wegen Affären und Skandalen. Wenn man die Geschichte des Verfassungsschutzes liest, kann man den Eindruck haben, dass ein Fluch auf der Behörde liegt. Das ist natürlich Nonsens, aber ein Ort der Integrität war der Verfassungsschutz nie so recht.

Der erste Präsident, Otto John, verschwand 1954 aus Westberlin, nachdem er noch an den Gedenkfeiern zum 20. Juli teilgenommen hatte; er tauchte als politischer Flüchtling in Ostberlin wieder auf, hielt dort Vorträge gegen die Adenauer-Politik. Im Dezember kehrte er in den Westen zurück und wurde wegen Landesverrat zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Der dritte Präsident hieß Hubert Schrübbers; er wurde auffällig durch Telefonabhör-Affären und das Verschweigen seiner Tätigkeiten in der Nazi-Zeit. Günther Nollau, der vierte Präsident, trat vorzeitig zurück, wohl im Zusammenhang mit dem Fall des Kanzleramtsspions Guillaume, der Kanzler Brandt das Amt kostete. Richard Meier, der fünfte Chef, wurde nach einem von ihm verschuldeten Autounfall abgelöst.

Holger Pfahls, der siebte Präsident, musste zwar nicht zwangsweise gehen; später aber wurde er wegen Korruption zur Fahndung ausgeschrieben und nach fünfjähriger Flucht verhaftet und verurteilt. Heinz Fromm, der zwölfte Präsident, bat wegen der Vernichtung von NSU-Akten in seinem Haus um Entlassung.

Eine Ablösung Maaßens könnte nun auch Anlass sein, sich Gedanken über die Zukunft des Verfassungsschutzes zu machen. Die Strukturdefizite, die sich im NSU-Komplex auf katastrophale Weise zeigten, gibt es immer noch; die Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten, die zu viel Verwirrung führen, auch. Es ist so: Der Verfassungsschutz macht exakt das, was die Staatsschutzabteilungen der Polizei und der Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer umfassenderen Kompetenzen zur Verfolgung von extremistischen Gewalttaten auch machen. Die Mehrfachbefassung mit den gleichen Gefahren führt, wie der Fall Maaßen/Chemnitz zeigt, zu Wirrwarr und Desinformation. Die Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus gehört in eine Hand: in die der Polizei und, bei Straftaten, der Staatsanwaltschaft. Der Staatsrechtler Hans Peter Bull hat dazu einen klugen Vorschlag gemacht: Der Verfassungsschutz soll zu einem wissenschaftlichen Institut geschrumpft werden, das für die Analyse von offenen Quellen zuständig ist.

© SZ vom 18.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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