Potsdam (dpa/bb) - Der geplante Verfassungstreue-Check für Beamtinnen und Beamte hat kurz vor der Verabschiedung im Landtag für Kontroversen gesorgt. Innenminister Michael Stübgen (CDU) hält den Gesetzentwurf der Landesregierung für notwendig, ein Teil der Opposition warnt aus unterschiedlichen Gründen vor Gefahren. Ab 1. September soll es für angehende Beamtinnen und Beamte vor dem Amtseid eine Regelanfrage aus öffentlich zugänglichen Quellen beim Verfassungsschutz geben, ob sie aufgefallen sind, Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu unterstützen. Die Anfrage soll nicht für Richter und Staatsanwälte gelten.
„Warum sollten wir Lehrer, Richter und Polizisten nicht genau so überprüfen, wie wir es beim Sicherheitspersonal für die Flughäfen oder Ordnungskräften im Fußballstadion seit vielen Jahren tun und zwar selbstverständlich“, sagte Stübgen am Mittwoch in Potsdam. Die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie die oppositionelle Gruppe der Freien Wähler stimmten in zweiter Lesung für das Gesetz, die AfD und die Linke waren dagegen. Die abschließende Entscheidung trifft der Landtag erst am Freitag.
Die AfD-Fraktion hält den Gesetzentwurf für verfassungswidrig - und den Verfassungsschutz für „verfassungsfeindlich“. „Wir kündigen auch hier und jetzt schon rechtliche Schritte an“, sagte die Abgeordnete Lena Kotré. Fraktionschef Hans-Christoph Berndt warf der Koalition vor: „Sie schränken die Freiheit der Andersdenkenden ein“, sagte er und ergänzte mit Blick auf die Zeit vor dem Mauerfall 1989: „Sie verhalten sich wie die Bonzen damals.“ Der Grünen-Abgeordnete Heiner Block sagte: „Es ist kein Generalverdacht gegen Beamtinnen und Beamte.“ Im Land Brandenburg gab es 2022 rund 36 000 Beamtinnen und Beamte.
Die Koalitionsfraktionen wollen mit dem Gesetzentwurf auch das Disziplinarverfahren gegen mögliche Verfassungsfeinde nachschärfen, die bereits im Staatsdienst arbeiten. Bisher mussten Beamte in so einem Fall aus dem Staatsdienst geklagt werden, nun soll der Staat dies anordnen können - Betroffene können aber vorher Stellung nehmen und auch gegen den Beschluss klagen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Beamtenbund warnen vor der Änderung. Der Schutz der Unabhängigkeit der Beamten vor politische geprägten Einflussnahmen auf ihr Handeln werde geschwächt, warnten sie in einem Brief an die Abgeordneten.
Die Linke-Abgeordnete Marlen Block sprach von einem arroganten Verfahren und warnte vor Schaden. Die Regelanfrage sei im besten Fall ein nutzloses Instrument trügerischer Sicherheit. Mit dem neuen Disziplinarrecht sei es dem obersten Dienstherrn zudem erlaubt, Beamte für Fehlverhalten per Verfügung selbst zu sanktionieren bis hin zur Entfernung aus dem Dienst, dem Verlust des Ruhegehalts und der Zurückstufung. Das sei bisher nur auf Antrag des Gerichts möglich gewesen.
Der Minister verteidigte die geplante Regelung, die seit kurzer Zeit im Bund und seit zehn Jahren in Baden-Württemberg gelte. Die Dienstherrn könnten damit schneller auf dienstliche Verletzungen reagieren und ohne Einschaltung eines Gerichts über Konsequenzen entscheiden wie bei angestellten Arbeitnehmern, sagte Stübgen. Das gelte auch für Richterinnen und Richter.
Der Minister will damit auch Fällen vorbeugen wie dem der Berliner Richterin und früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann, die seit einer Anti-Terror-Razzia gegen sogenannte Reichsbürger 2022 inhaftiert ist.
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