Saarbrücken:Vollzugsbeamte müssen nicht mehr auf Schmerzensgeld warten

Saarbrücken (dpa/lrs) - Polizisten und andere Vollzugsbeamte im Saarland müssen künftig nicht mehr auf Schmerzensgeld für eine Verletzung im Einsatz warten. Falls der Schuldige nicht zahlt, kann das Land künftig das Schmerzensgeld vorstrecken. In einem solchen Fall kümmert sich dann das Land darum, das vom Gericht zuerkannte Geld beim Schuldner einzutreiben. Eine entsprechende Änderung des Beamtengesetzes beschloss der saarländische Landtag am Mittwoch einstimmig. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, häufig könne ein Schmerzensgeldanspruch wegen fehlender Liquidität des Täters nicht durchgesetzt werden. Es sei nicht richtig, dass die geschädigten Beamten dann auf ein ihnen zustehendes Schmerzensgeld verzichten oder warten müssten.

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Polizisten und andere Vollzugsbeamte im Saarland müssen künftig nicht mehr auf Schmerzensgeld für eine Verletzung im Einsatz warten. Falls der Schuldige nicht zahlt, kann das Land künftig das Schmerzensgeld vorstrecken. In einem solchen Fall kümmert sich dann das Land darum, das vom Gericht zuerkannte Geld beim Schuldner einzutreiben. Eine entsprechende Änderung des Beamtengesetzes beschloss der saarländische Landtag am Mittwoch einstimmig. In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, häufig könne ein Schmerzensgeldanspruch wegen fehlender Liquidität des Täters nicht durchgesetzt werden. Es sei nicht richtig, dass die geschädigten Beamten dann auf ein ihnen zustehendes Schmerzensgeld verzichten oder warten müssten.

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