Saarbrücken:Landtag präzisiert Rolle der Abgeordneten

Saarbrücken (dpa/lrs) - Der saarländische Landtag hat die Abgeordneten des Parlaments verpflichtet, sich vor allem um ihre Aufgabe als Volksvertreter zu kümmern. "Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten", heißt es in einer am Mittwoch einstimmig beschlossenen Änderung des Abgeordnetengesetzes. Es habe bisher an einer gesetzlichen Festlegung eines "Leitbildes für die Tätigkeit eines Abgeordneten" gefehlt, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung.

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Der saarländische Landtag hat die Abgeordneten des Parlaments verpflichtet, sich vor allem um ihre Aufgabe als Volksvertreter zu kümmern. „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten“, heißt es in einer am Mittwoch einstimmig beschlossenen Änderung des Abgeordnetengesetzes. Es habe bisher an einer gesetzlichen Festlegung eines „Leitbildes für die Tätigkeit eines Abgeordneten“ gefehlt, heißt es in der Begründung der Gesetzesänderung.

Damit zogen die Parlamentarier Konsequenzen aus einer öffentlichen Debatte über Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Sie war unter anderem durch eine Finanzaffäre beim Landessportverband ausgelöst worden, dessen Präsident der frühere Landtagspräsident Klaus Meiser (CDU) war. Unbeschadet von der Verpflichtung, den Mittelpunkt der Tätigkeit in der Ausübung des Mandats zu sehen, bleiben aber „Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig“. Auch weiterhin dürfen Abgeordnete aus einem Dienstvertrag nur Geld annehmen, wenn diese Zahlung sich nicht auf die Ausübung des Mandats bezieht.

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