Landtag:Rechtswidriges Biblis-Aus: Merkel sieht keine Verantwortung

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Luftaufnahme des RWE-Atomkraftwerks Biblis am Rhein. (Foto: Thomas Muncke/Archiv)

Berlin (dpa) - Im Streit mit Hessen um die rechtswidrige Stilllegung des AKW Biblis hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Verantwortung abgelehnt. Das nach der Fukushima-Katastrophe von Bundesregierung und Ländern beschlossene AKW-Moratorium sei eine gemeinsame politische Entscheidung gewesen.

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Berlin (dpa) - Im Streit mit Hessen um die rechtswidrige Stilllegung des AKW Biblis hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Verantwortung abgelehnt. Das nach der Fukushima-Katastrophe von Bundesregierung und Ländern beschlossene AKW-Moratorium sei eine gemeinsame politische Entscheidung gewesen.

Für die Umsetzung seien aber rechtlich die Länder zuständig gewesen. Es habe damals auch keine „Weisung“ an die Länder gegeben, sagte Merkel mehrfach im Bundeskanzleramt in einer fast dreistündigen Zeugenvernehmung.

Die Kanzlerin musste einem Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags Rede und Antwort stehen. Das Gremium will klären, wer für die rechtswidrige Abschaltung des Atomkraftwerkes die Verantwortung trägt. Der Biblis-Betreiber RWE hat Bund und Hessen auf Schadenersatz in Höhe von 235 Millionen Euro verklagt. Ähnliche Klagen laufen in anderen Ländern.

Im Fall von Biblis entschied das Bundesverwaltungsgericht Anfang 2014, dass die Verfügung zur Stilllegung rechtswidrig war, weil RWE nicht angehört worden war.

Merkel hatte wenige Tage nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 mit den jeweiligen Ländern die auf zunächst drei Monate befristete Stilllegung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke beschlossen. Später kam es zum endgültigen Atomausstieg.

Hessens Landesregierung unter Volker Bouffier (CDU) macht für den juristischen Pfusch bei Biblis den Bund verantwortlich. Man habe damals lediglich Vorgaben des Bundes ausgeführt und keinen Spielraum gehabt.

Allen sei „im Geiste der Gemeinsamkeit“ klar gewesen, das man nach Fukushima bei der Frage der AKW-Sicherheit „nicht einfach zur Tagesordnung“ übergehen könne, sagte Merkel dem Ausschuss. Beim Bund-Länder-Treffen habe es keine „Rechtsdiskussion“ gegeben. Auch das Thema Schadenersatz habe keine Rolle gespielt. Die rechtlichen Fragen des Moratoriums seien den Ländern in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium überlassen worden.

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