Landtag:Kritik an Gesetzentwurf der AfD zur Corona-Pandemie

Astrid Rothe-Beinlich (Bündnis 90/Die Grünen), Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, spricht während der Landespressekonferenz vor Journalisten. (Foto: Martin Schutt/dpa)

Die Thüringer AfD-Fraktion beantragt eine Sondersitzung und erzwingt so, dass ihr Gesetzentwurf im Parlament behandelt wird. Nicht nur daran gibt es Kritik aus den anderen Fraktionen.

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Erfurt (dpa/th) - Die Thüringer Grünen-Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich hat der AfD-Fraktion mit Blick auf einen Gesetzentwurf zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie Geschichtsklitterung vorgeworfen. Ihr sei der Begriff des Unrechtsbereinigungsgesetzes ausschließlich im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur bekannt. Diesen Begriff für die Corona-Pandemie „zu vereinnahmen“, sei „ein starkes Stück“, sagte sie bei der Landespressekonferenz am Mittwoch in Erfurt. 

Die AfD-Fraktion hatte ein Sonderplenum beantragt, damit ihr Gesetzentwurf im Parlament zum ersten Mal beraten wird. Er trägt den Titel: „Thüringer Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz“. Vertreter mehrerer Fraktionen kritisierten das Vorgehen der AfD-Fraktion, für ihren Tagesordnungspunkt ein Sonderplenum zu beantragen. „Es geht um Platzierung, um mediale Aufmerksamkeit, es geht um Inszenierung“, sagte Linke-Fraktionschef Steffen Dittes.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Thüringer AfD-Fraktion, Torben Braga, räumte ein, dass seine Fraktion das Sonderplenum nur deshalb beantragte, damit ihr Gesetzentwurf noch behandelt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Punkt in den April-Sitzungen aufgerufen werde, sei sehr gering gewesen, so Braga. Seine Fraktion sehe aber eine Dringlichkeit in der Abarbeitung des Punktes. Zum Titel des Gesetzentwurfes sagte Braga: „Ich gehe mal davon aus, dass es eine sehr bewusste Entscheidung war.“

© dpa-infocom, dpa:240417-99-709804/2

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