Erfurt (dpa/th) - Die Thüringer Grünen-Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich hat der AfD-Fraktion mit Blick auf einen Gesetzentwurf zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie Geschichtsklitterung vorgeworfen. Ihr sei der Begriff des Unrechtsbereinigungsgesetzes ausschließlich im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur bekannt. Diesen Begriff für die Corona-Pandemie „zu vereinnahmen“, sei „ein starkes Stück“, sagte sie bei der Landespressekonferenz am Mittwoch in Erfurt.
Die AfD-Fraktion hatte ein Sonderplenum beantragt, damit ihr Gesetzentwurf im Parlament zum ersten Mal beraten wird. Er trägt den Titel: „Thüringer Coronamaßnahmen-Unrechtsbereinigungsgesetz“. Vertreter mehrerer Fraktionen kritisierten das Vorgehen der AfD-Fraktion, für ihren Tagesordnungspunkt ein Sonderplenum zu beantragen. „Es geht um Platzierung, um mediale Aufmerksamkeit, es geht um Inszenierung“, sagte Linke-Fraktionschef Steffen Dittes.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Thüringer AfD-Fraktion, Torben Braga, räumte ein, dass seine Fraktion das Sonderplenum nur deshalb beantragte, damit ihr Gesetzentwurf noch behandelt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Punkt in den April-Sitzungen aufgerufen werde, sei sehr gering gewesen, so Braga. Seine Fraktion sehe aber eine Dringlichkeit in der Abarbeitung des Punktes. Zum Titel des Gesetzentwurfes sagte Braga: „Ich gehe mal davon aus, dass es eine sehr bewusste Entscheidung war.“
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