Gesetz:Landtag schafft Straßenbaubeiträge in NRW endgültig ab

Jahrelang sorgten die bis zu fünfstelligen Straßenbaubeiträge in NRW für Ärger bei Anwohnern. Nun gehören die Beiträge endgültig der Geschichte an. Der Landtag besiegelte das Ende per Gesetz.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Der nordrhein-westfälische Landtag hat die seit Jahren heftig umstrittenen Straßenbaubeiträge für Grundstückseigentümer endgültig abgeschafft. Das Parlament nahm am Mittwoch mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungskoalition und der AfD eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes an. Für nach dem 1. Januar 2024 beschlossene Straßenbaumaßnahmen dürfen damit künftig keine Beiträge mehr erhoben werden. 

Faktisch sind die Straßenbaubeiträge, die für Anwohner oft in vier- oder sogar fünfstelliger Höhe lagen, in NRW bereits vom Tisch. Für Straßenbaumaßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, zahlen Anliegerinnen und Anlieger bereits keine Beiträge mehr. Denn 2022 hatten die damaligen Regierungsfraktionen CDU und FDP im Landtag eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht. Anlieger erhalten ihre Beiträge für Straßenbaumaßnahmen seitdem zu 100 Prozent vom Land zurück.

Mit der kompletten Abschaffung der Beiträge soll nach Darstellung der Landesregierung mehr Rechtssicherheit geschaffen und der Aufwand der Kommunen reduziert werden. Seit 2018 wurden nach Angaben von Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) Grundstückseigentümer in Höhe von mehr als 91 Millionen Euro für Straßenausbaumaßnahmen entlastet, die sie ansonsten hätten zahlen müssen. 

Gegen die Beiträge hatte es jahrelangen heftigen Widerstand und Mahnwachen vor dem Landtag gegeben. Eine Protestinitiative des Bundes der Steuerzahler hatten einst mehr als 437.000 Menschen unterschrieben.

SPD und FDP enthielten sich bei der Abstimmung. Sie kritisierten den Stichtag 2018 bei der Erstattung der Straßenbaubeiträge als ungerecht und forderten einen Härtefallfonds für Fälle, die zwischen 2014 und 2017 lagen. Damit sollten existenzbedrohende Situationen verhindert werden.

© dpa-infocom, dpa:240228-99-159141/2

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