Kurzarbeit:Teuer, aber erfolgreich

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Arbeitsminister Hubertus Heil nennt sie ein "Erfolgsmodell": die Sonderregeln, die in der Corona-Krise Jobs sichern sollen. Nun wurden sie verlängert.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Die gelockerten Regeln für die Kurzarbeit werden verlängert. Das Kabinett stimmte am Mittwoch dem entsprechenden Gesetzentwurf und zwei Verordnungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu. Die Verlängerung soll es Unternehmen auch im kommenden Jahr ermöglichen, ihre Beschäftigten trotz Krise nicht zu entlassen. "Kurzarbeit ist unser Erfolgsmodell, mit dem wir das Auskommen von Millionen Beschäftigten und ihren Familien sichern", sagte Heil. Sein Haus rechnet mit Kosten von 6,2 Milliarden Euro. Die Kurzarbeit sei "sehr, sehr teuer", so der Minister, "Massenarbeitslosigkeit" aber wäre noch teurer.

Zu dem Paket gehört unter anderem die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, das normalerweise 60 Prozent des ausgefallenen Lohns ersetzt, für Beschäftigte mit Kindern 67. Bis Ende nächsten Jahres bekommen Kurzarbeiter nun aber weiterhin 70 beziehungsweise 77 Prozent erstattet, wenn sie länger als drei Monate kurzarbeiten; nach sechs Monaten sind es 80 beziehungsweise 87 Prozent. Wer sein geschrumpftes Gehalt mit einem Minijob aufbessern will, kann das auch nächstes Jahr tun, ohne dass der Zuverdienst auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.

Ebenfalls bis Ende 2021 gelten die erleichterten Zugangsbedingungen zur Kurzarbeit. Es reicht unter anderem, dass der Arbeitsausfall zehn Prozent der Belegschaft trifft. Auch Leiharbeiter haben weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Für die Arbeitgeber war vor allem von Belang, ob und für wie lange ihnen die Bundesagentur für Arbeit noch die Sozialbeiträge voll erstattet, die auf das Kurzarbeitergeld eigentlich fällig werden. Diese Regelung wird nun bis Ende Juni verlängert. Danach sinkt die Erstattung auf 50 Prozent bis Ende 2021; wer aber seine Kurzarbeiter weiterbildet, bekommt weiterhin 100 Prozent. Insgesamt ist es unter bestimmten Voraussetzungen nun möglich, als Unternehmen bis zu 24 Monate lang kurzarbeiten zu lassen - allerdings höchstens bis Ende 2021. Normalerweise sind nur zwölf Monate erlaubt; zu Beginn der Corona-Krise war diese Regel für bestimmte Fälle schon auf 21 Monate ausgeweitet worden.

Zustimmung kam von der IG-Metall. Deren Vorsitzender Jörg Hofmann forderte, dass spätestens im Sommer nächsten Jahres über eine abermalige Verlängerung entschieden werden müsse. Auch die Metall-Arbeitgeber zeigten sich zufrieden.

© SZ vom 17.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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