Die Empörung war groß, als im September 2019 das Berliner Landgericht geurteilt hatte, die Grünen-Politikerin Renate Künast müsse Ausdrücke wie "Stück Scheiße", "Schlampe", "Drecks-Fotze" oder "Geisteskranke" über sich ergehen lassen, wenn sie im Internet geäußert würden. "Haarscharf" seien die Kommentare "an der Grenze des von der Antragsstellerin noch Hinnehmbaren" vorbeigegangen, hatten die Richter erklärt.
Künast ist gegen diese Entscheidung vorgegangen - und hat nun einen Teilerfolg erzielt. Das Landgericht Berlin hat erklärt, dass sechs von insgesamt 22 Kommentaren, gegen die sich Künast vor Gericht wehren wollte, tatsächlich den Straftatbestand einer Beleidigung erfüllen. Nun soll Facebook die Daten der Urheber der Kommentare freigeben, damit Künast zivilrechtlich gegen sie vorgehen kann. Dieser neue "Abhilfebeschluss" ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigung gesehen werden, hätten einen "herabsetzenden Inhalt". Dieser sei nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Bei den anderen 16 Kommentaren sahen die Richter den Straftatbestand der Beleidigung nicht erfüllt. Da Künast eine umfassende Beschwerde eingelegt hatte, werden diese Fälle nun der nächsten Instanz, dem Kammergericht, zur Prüfung vorgelegt.