Korruptionsverfahren gegen Ex-Regierungschef:Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Haft für Berlusconi

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Nun könnte es eng werden für Silvio Berlusconi: Weil er in früheren Verfahren seinen ehemaligen Anwalt David Mills für Falschaussagen bezahlt haben soll, forderte die Staatsanwaltschaft nun fünf Jahre Haft für den italienischen Ex-Premier. Auch der "Bunga-Bunga"-Prozess wird fortgesetzt.

Im Prozess um die mutmaßliche Bestechung seines früheren Anwalts David Mills gab die Mailänder Staatsanwaltschaft nun ihr gefordertes Strafmaß für Silvio Berlusconi bekannt: Fünf Jahre Haft. Es sei "zweifellos sicher", dass der Angeklagte schuldig sei, sagte Staatsanwalt Fabio de Pasquale. Was Berlusconis Verteidigung vorgelegt habe, um die Unschuld ihres Mandanten zu beweisen, sei fingiert gewesen, erklärte er.

Fünf Jahre Haft für Silvio Berlusconi: Das fordert die Staatsanwaltschaft Mailand in einem Korruptionsverfahren gegen den früheren italienischen Regierungschef. (Foto: AFP)

Dem heute 75-jährigen Berlusconi wird vorgeworfen, dem britischen Anwalt Mills für Falschaussagen in Prozessen der 1990er Jahre 600.000 Dollar (heute rund 455.000 Euro) gezahlt zu haben. Mills und Berlusconi haben stets jede Schuld bestritten.

Das Verfahren war Anfang 2011 wieder aufgerollt worden. In einem anderen Prozess hatte die italienische Justiz Mills im Jahr 2009 in erster und zweiter Instanz wegen Korruption zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Kassationsgericht urteilte im Jahr darauf jedoch, die Mills zur Last gelegten Taten seien nach mehr als zehn Jahren verjährt. Berlusconis Prozess war zeitweise abgetrennt worden. Strittig ist noch, ob er von einer Verjährung profitieren könnte.

Dieses Gericht hätte nur das eine Ziel, ihn unbedingt verurteilen zu wollen, hatte der prozesserprobte Berlusconi geklagt. Sollte er in erster Instanz verurteilt werden, bleiben ihm zwei Berufungsverfahren.

Erst am Vortag war bekannt geworden, dass Berlusconis Prozess wegen der sogenannten "Rubygate"-Affäre vor einem Mailänder Strafgericht fortgesetzt werden kann - das wohl spektakulärste seiner Verfahren. Dieser Prozess wegen Amtsmissbrauch und Sex mit der damals minderjährigen marokkanischen Prostituierten "Ruby Rubacuori" (Ruby Herzensdieb) war im April 2011 eröffnet worden.

Das Verfassungsgericht in Rom verwarf am Dienstag einen Antrag der Abgeordnetenkammer, die Mailänder Justiz in dieser Sache für nicht zuständig zu erklären, wie die italienische Nachrichtenagentur Ansa berichtete. Damit muss sich Berlusconi weiter vor den Mailänder Richtern verantworten - und nicht vor einem besonderen Ministergericht.

Wären die Richter dem Antrag des Parlaments gefolgt, wäre der Prozess um die "Bunga-Bunga"-Feste in Berlusconis Luxusvilla Arcore praktisch hinfällig geworden. Alle bislang von der Mailänder Staatsanwaltschaft gesammelten Beweise wie Zeugenaussage oder Abhörprotokolle von Telefonaten wären nicht länger gültig gewesen. Zudem hätte das Parlament erst grünes Licht für einen neuen Prozess gegen Berlusconi geben müssen - was angesichts der rechten Mehrheit als unwahrscheinlich galt.

© süddeutsche.de/AFP/dpa/tina - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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