Berlin (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechtehat nach einem Pressebericht die Türkei aufgefordert, bis zum 28. November eine Stellungnahme zum Fall des inhaftierten „Welt“-Korrespondenten Deniz Yücel abzugeben. In einem Schreiben an Yücels Anwalt habe der Gerichtshof mitgeteilt, die ursprünglich am 24. Oktober abgelaufene Frist sei auf Ersuchen der türkischen Regierung nun bis zum 28. November verlängert worden, berichtete die „Welt“. Ankara sei mitgeteilt worden, dass es keine weitere Verlängerung geben werde.
Konflikte:Fall Yücel: Menschenrechtsgericht setzt Türkei letzte Frist
Berlin (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechtehat nach einem Pressebericht die Türkei aufgefordert, bis zum 28. November eine Stellungnahme zum Fall des inhaftierten "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel abzugeben. In einem Schreiben an Yücels Anwalt habe der Gerichtshof mitgeteilt, die ursprünglich am 24. Oktober abgelaufene Frist sei auf Ersuchen der türkischen Regierung nun bis zum 28. November verlängert worden, berichtete die "Welt". Ankara sei mitgeteilt worden, dass es keine weitere Verlängerung geben werde.
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