Konflikte:Anwalt bestätigt Puigdemonts Ausreise nach Belgien

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Carles Puigdemont hält sich in Belgien auf. (Foto: Emilio Morenatti)

Brüssel (dpa) - Der in Spanien wegen Rebellion angeklagte Carles Puigdemont ist nach Belgien ausgereist. Der frühere Regionalpräsident Kataloniens habe dort mit dem Anwalt Paul Bekaert gesprochen, berichtete die belgische Nachrichtenagentur Belga unter Berufung auf den Juristen.

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Brüssel (dpa) - Der in Spanien wegen Rebellion angeklagte Carles Puigdemont ist nach Belgien ausgereist. Der frühere Regionalpräsident Kataloniens habe dort mit dem Anwalt Paul Bekaert gesprochen, berichtete die belgische Nachrichtenagentur Belga unter Berufung auf den Juristen.

Unklar ist momentan, ob Puigdemont in Belgien Asyl beantragen will. Zu dieser Frage wollte sich Bekaert nicht äußern. Der belgische Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken, hatte diese Möglichkeit am Sonntag ins Spiel gebracht. Katalanen, die sich politisch verfolgt fühlten, könnten in Belgien um Asyl ersuchen, sagte der Politiker der nationalistisch-flämischen Partei N-VA dem flämischen Sender VTM News. Dies sei nicht unrealistisch. Ministerpräsident Charles Michel hatte einen möglichen Asylantrag Puigdemont hingegen als Thema bezeichnet, das „absolut nicht auf der Agenda“ stehe.

Die spanische Staatsanwaltschaft hatte zuvor Anklage gegen Puigdemont und weitere Angehörige der abgesetzten Regionalregierung erhoben. Die Vorwürfe gegen die Angeklagten lauteten unter anderem auf Rebellion, Auflehnung gegen die Staatsgewalt und Unterschlagung öffentlicher Gelder, sagte Generalstaatsanwalt José Manuel Maza in Madrid. Ihnen droht im Fall einer Verurteilung eine langjährige Haftstrafe.

Generalstaatsanwalt José Manuel Maza sagte: „Die wichtigsten politischen Verantwortlichen der katalanischen Regionalregierung (...) haben in den letzten zwei Jahren mit ihren Entscheidungen und Handlungen und mit totaler Verachtung unserer Verfassung eine institutionelle Krise verursacht, die am 27. Oktober mit der einseitigen Unabhängigkeitserklärung geendet hat.“ Die Angeklagten sollten „dringendst“ vorgeladen werden. Sie hätten ihre illegalen Aktionen mit „Halsstarrigkeit“ begangen. Angeklagt wurden auch die Angehörigen des Vorsitzes des Regionalparlaments, darunter die Präsidentin Carme Forcadell.

Ob ein Asylantrag Puigdemonts in Belgien Chancen hätte, gilt als sehr fraglich. Über den EU-Vertrag ist geregelt, dass sich die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Asylangelegenheiten untereinander als sogenannte sichere Herkunftsländer betrachten - das heißt, es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass es in EU-Staaten keine Verfolgungsgefahr gibt. Deshalb wurde festgelegt, dass der Asylantrag eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats von einem anderen Mitgliedstaat nur unter ganz besondereren Bedingungen berücksichtigt werden darf.

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