Tübingen:Nötigungs-Anzeige gegen Tübinger OB Palmer ohne Erfolg

Tübingen (dpa/lsw) - Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat ihre Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) wegen Verdachts der Nötigung eingestellt. Es bestehe kein entsprechender Tatverdacht, teilte eine Behördensprecherin am Donnerstag mit. Nähere Details zur Begründung wollte sie zunächst nicht nennen. Hintergrund des Verfahrens war ein Streit zwischen einem Studenten und Palmer. Die Begleiterin des jungen Mannes hatte daraufhin Anzeige erstattet.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Tübingen (dpa/lsw) - Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat ihre Ermittlungen gegen Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) wegen Verdachts der Nötigung eingestellt. Es bestehe kein entsprechender Tatverdacht, teilte eine Behördensprecherin am Donnerstag mit. Nähere Details zur Begründung wollte sie zunächst nicht nennen. Hintergrund des Verfahrens war ein Streit zwischen einem Studenten und Palmer. Die Begleiterin des jungen Mannes hatte daraufhin Anzeige erstattet.

Mitte November war Palmer am späten Abend in der Tübinger Innenstadt mit dem Studenten aneinandergeraten. Dem Oberbürgermeister zufolge soll der Mann ihn beschimpft und sich zudem laut und aggressiv verhalten haben. Daraufhin habe er wegen Störung der Nachtruhe die Personalien des Studenten aufnehmen wollen. Der 33-jährige Student gab an, dass Palmer ihm und seiner Begleiterin nachgelaufen sei und sie bedrängt habe. Nachdem er sich nicht habe ausweisen wollen, habe Palmer begonnen, die beiden zu fotografieren.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: