Sigmaringen:Personalrat darf bei Konferenzsystem mitbestimmen

Sigmaringen (dpa/lsw) - Eine Kommunalverwaltung benötigt zur Installation eines Konferenzsystems, mit dem Gemeinderatssitzungen aufgezeichnet werden, auch grünes Licht vom Personalrat. Das entschied das Verwaltungsgericht in Sigmaringen. Als Begründung teilte die Justiz am Freitag mit, das System zeichne nicht nur die Wortbeiträge von Ratsmitgliedern auf, sondern auch die Aussagen von Stadtangestellten, die gelegentlich in Sitzungen zu Wort kommen. Damit sei das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung berührt.

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Sigmaringen (dpa/lsw) - Eine Kommunalverwaltung benötigt zur Installation eines Konferenzsystems, mit dem Gemeinderatssitzungen aufgezeichnet werden, auch grünes Licht vom Personalrat. Das entschied das Verwaltungsgericht in Sigmaringen. Als Begründung teilte die Justiz am Freitag mit, das System zeichne nicht nur die Wortbeiträge von Ratsmitgliedern auf, sondern auch die Aussagen von Stadtangestellten, die gelegentlich in Sitzungen zu Wort kommen. Damit sei das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung berührt.

Das Gericht traf das Urteil in einem konkreten Fall. Um welche Kommune es geht, teilte die Behörde in der Mitteilung nicht mit.

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