Kommunen - Forst (Lausitz):Bürgermeister-Abwahl in Forst wird wahrscheinlicher

Forst (dpa/bb) - Ein Bürgerentscheid zur Abwahl des Forster Bürgermeisters Philipp Wesemann (SPD) wird wahrscheinlicher. Ein Vertreter der Links-Fraktion reichte am Freitag in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der südbrandenburgischen Kleinstadt einen entsprechenden Antrag ein, über den die Stadtverordneten in einer weiteren Sitzung aber noch entscheiden müssen.

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Forst (dpa/bb) - Ein Bürgerentscheid zur Abwahl des Forster Bürgermeisters Philipp Wesemann (SPD) wird wahrscheinlicher. Ein Vertreter der Links-Fraktion reichte am Freitag in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in der südbrandenburgischen Kleinstadt einen entsprechenden Antrag ein, über den die Stadtverordneten in einer weiteren Sitzung aber noch entscheiden müssen.

Der Antrag, der die Einleitung des Bürgerentscheids zum Ziel hat, war von 22 Stadtverordneten unterschrieben worden. Insgesamt besteht die Versammlung aus 28 Stadtverordneten plus einem Sitz für den Bürgermeister. Hintergrund des Antrags ist, dass Wesemann schon seit längerer Zeit krank ist und seine Amtsgeschäfte deshalb nicht wahrnehmen kann.

Zur Begründung heißt es in dem Antrag: "Die Stellvertreter des Bürgermeisters sind nicht dauerhaft in der Lage, die Aufgaben des hauptamtlichen Bürgermeisters neben ihren eigentlichen Aufgaben voll umfänglich zu erfüllen." Interessen der Stadt würden nur mangelhaft wahrgenommen.

Wesemann hatte im Mai 2015 einen weit über die Stadt mit rund 19 000 Einwohnern hinaus beachteten Start als damals jüngster hauptamtlicher Bürgermeister Brandenburgs gehabt. Der damals 25-Jährige hatte sich in einer Stichwahl gegen den Konkurrenten Sven Zuber (CDU) durchgesetzt. Der gelernte Biologie-Laborant, der 2008 in die SPD eingetreten war, kündigte an, Forst zu einer Wohnstadt entwickeln zu wollen.

Als bekannt wurde, dass die Links-Fraktion vorhatte, andere Stadtverordnete für die Antragstellung für den Bürgerentscheid zu gewinnen, hatte sich Wesemann Mitte September aus dem Krankenstand zu Wort gemeldet. Sein Vertrauen in seinen Dienstherren sei dadurch zerrüttet und er sehe auch nach seiner Genesung keine Perspektive für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, hieß es in einer Erklärung.

Nach Aussagen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Dietmar Tischer (CDU), der sich auf Paragraf 81 des brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes beruft, muss ein Stadtverordneten-Beschluss zu dem Antrag mindestens einen Monat und spätestens drei Monate nach Einreichung vorliegen.

Zu einem Bürgerentscheid kommt es dann, wenn zwei Drittel der Stadtverordneten zustimmen - laut Tischer müssen das 20 Stadtverordnete sein. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, wie er hinzufügte. Wenn der Bürgerentscheid beschlossen wird, kann der Bürgermeister gemäß dem Gesetz binnen einer Woche auf eine Entscheidung über seine Abwahl verzichten - damit würde er dann zugleich als abgewählt gelten.

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