Eschborn:Kein Abwahlverfahren gegen Eschborner Bürgermeister

Eschborn (dpa/lhe) - Ein Antrag zur Abwahl des Eschborner Bürgermeisters Mathias Geiger (FDP) ist abgelehnt worden. In einer Sondersitzung der Stadtverordneten am Montag kam die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande, wie eine Stadtsprecherin am Dienstag sagte. Der Antrag zur Einleitung eines Abwahlverfahrens war demnach von CDU, SPD und den Grünen eingebracht worden. 23 Stadtverordnete stimmten mit Ja, 12 mit Nein. Erforderlich für die Annahme des Antrags waren jedoch 25 Stimmen.

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Eschborn (dpa/lhe) - Ein Antrag zur Abwahl des Eschborner Bürgermeisters Mathias Geiger (FDP) ist abgelehnt worden. In einer Sondersitzung der Stadtverordneten am Montag kam die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht zustande, wie eine Stadtsprecherin am Dienstag sagte. Der Antrag zur Einleitung eines Abwahlverfahrens war demnach von CDU, SPD und den Grünen eingebracht worden. 23 Stadtverordnete stimmten mit Ja, 12 mit Nein. Erforderlich für die Annahme des Antrags waren jedoch 25 Stimmen.

Geiger war Ende November wegen Verrats von Steuer- und Dienstgeheimnissen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Sein Verteidiger legte daraufhin Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Damit bleibt das Urteil bis auf weiteres nicht rechtskräftig und für den 61 Jahre alten FDP-Politiker gilt weiter die Unschuldsvermutung. Im kommenden Jahr will sich Geiger als Bürgermeister zur Wiederwahl stellen.

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