Urteil:Mehr als ein Jahr Haft für Angeklagte im Köthen-Prozess

Blumen auf dem Spielzplatz, an dem der 22-Jährige im vergangenen September ums Leben kam. (Foto: dpa)

Drei junge Männer geraten in einen Streit, einer stirbt. Sein Tod löst fremdenfeindliche Proteste aus. Nun ist das Urteil gegen zwei Angeklagte gefallen.

Acht Monate nach dem Tod eines herzkranken 22-Jährigen bei einem Streit in Köthen hat das Landgericht Dessau-Roßlau die beiden Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten gegen einen 17 Jahre alten Angeklagten. Ein 19 Jahre alter Mitangeklagter wurde zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

Die Vorsitzende Richterin Uda Schmidt begründete das Urteil damit, dass der Tod des jungen Mannes kein bloßer Unfall gewesen, sondern durch die Körperverletzung der Angeklagten fahrlässig verursacht worden sei.

Bei beiden Angeklagten handelt es sich um Männer aus Afghanistan. Der Fall hatte rechtsgerichtete Proteste und Gegenproteste ausgelöst. Die Familie des Opfers reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Die Justizbeamten mussten eingreifen und die Angeklagten wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt.

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