Klage gegen saudischen Kronprinzen:Den Killern auf der Spur

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Brutale Willkürjustiz: Protest nach dem Mord am Dissidenten Jamal Khashoggi, für den der saudische Kronprinz Mohammed bin Salman verantwortlich gemacht wird. (Foto: Jim Watson/AFP)

"Reporter ohne Grenzen" will die Bundesrepublik im Fall Khashoggi zu einem Vorreiter in Menschenrechtsverfahren machen. Fragt sich nur, ob die deutsche Justiz da mitmacht.

Von Wolfgang Janisch und Paul-Anton Krüger

Es gab in den vergangenen Jahren auch gute Nachrichten aus Saudi-Arabien. Im Juni 2018 zum Beispiel wurde das Verbot für Frauen, Auto zu fahren, endlich aufgehoben. Das wurde weltweit wahrgenommen. Weniger bekannt ist, dass im selben Juni 2018 Nouf Abdulaziz in ihrem Haus in Riad festgenommen wurde, eine Journalistin und Menschenrechtlerin, die einmal getwittert hatte, Saudi-Arabien sei das größte Gefängnis für Frauen. Frauenrechte waren ihr Thema, vor allem das Recht, Auto zu fahren. Für die Organisation "Reporter ohne Grenzen" (RSF) zeigt sich darin die paradoxe Natur des saudischen Systems: Es setze Reformen durch und verhafte gleichzeitig diejenigen, "die diese Reformen gefordert und bewirkt haben".

Der Satz findet sich in einer buchdicken Strafanzeige, die der Geschäftsführer von RSF Deutschland, Christian Mihr, persönlich an der Pforte der Bundesanwaltschaft abgegeben hat; sie liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die Anzeige richtet sich gegen den mächtigen saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman, gegen seine früheren Vertrauten Saud al-Qahtani und Ahmad Asiri sowie gegen den Diplomaten Mohammed al-Otaibi und den Ex-Geheimdienstler Maher Mutreb - sie alle sollen an der Ermordung des Publizisten Jamal Khashoggi im Oktober 2018 in Istanbul beteiligt gewesen sein. Mutreb wurde dafür in Saudi-Arabien bereits verurteilt.

Doch den Bürgerrechtlern von RSF geht es um mehr als um die Verantwortlichkeit für diesen spektakulären Mord. Aus ihrer Sicht bildet die seit Jahren anhaltende Verfolgung von Journalisten ein System staatlich orchestrierter Gewalt, mit der kritische Medien zum Schweigen gebracht werden sollen. 34 weitere Fälle aus den Jahren 2011 bis 2018 hat RSF zusammengetragen, Fälle von Reformern, Feministinnen, liberalen Muslimen, Regierungskritikern, die jahrelang im Gefängnis verschwanden, teils an unbekannten Orten. Darunter etwa der Blogger Raif Badawi, ausgezeichnet mit dem Sacharow-Preis des EU-Parlaments, inhaftiert im Juni 2012 und zu zehn Jahren Gefängnis und 1000 Peitschenhieben verurteilt. Oder Waleed Abulkhair, ein ebenfalls international prämierter Journalist und Anwalt, 2014 inhaftiert. Die Anzeige berichtet von Misshandlung und Isolationshaft. Oder eben Nouf Abdulaziz, eingesperrt, weil sie Frauen das Autofahren erlauben wollte.

Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch gilt als fast schon revolutionär

Der Vorwurf gegen MbS, wie der Thronfolger gern abgekürzt wird, greift in die oberste Schublade des Strafrechts - "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Folter, sexuelle Gewalt, Verschwindenlassen von Journalisten, rechtlose Inhaftierung: All dies stellt aus Sicht von RSF einen "ausgedehnten oder systematischen Angriff gegen eine Zivilbevölkerung" dar. So steht es in Paragraf 7 des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB), jenes fast schon revolutionären Regelwerks aus dem Jahr 2002, das deutschen Staatsanwälten die Tür für weltweite Strafverfolgung öffnet. Kein sicherer Hafen für solche Verbrecher, lautet das Ziel. Vor Kurzem hat das Oberlandesgericht Koblenz einen Angehörigen des syrischen Geheimdiensts wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit verurteilt.

Das Geld von Kronprinz Mohammed bin Salman fließt nun auch in den Nordosten Englands, nach Newcastle. (Foto: Saudi Press Agency/dpa)

Die erste Frage, die sich die Juristen um Generalbundesanwalt Peter Frank stellen werden: Passt das hehre, aber eben nur auf ganz exzeptionelle Verbrechen gemünzte VStGH auf ein Regime, das Journalisten nach rechtsstaatlich haltlosen Gerichtsverfahren verurteilt? Ist "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" auch ein Paragraf gegen brutale Willkürjustiz? Oder greift er nur bei großflächigem Staatsterror gegen das eigene Volk, wie in Syrien?

Würde der Generalbundesanwalt auf die Anzeige hin tatsächlich ein Verfahren eröffnen, dann könnte das VStGB zum Instrument werden, mit juristischen Verfahren in Deutschland politischen Druck aufzubauen - Unrechtsregime, die ihre Kritiker wegsperren, gibt es genug. "Die deutsche Justiz kann jetzt zu einem weltweiten Vorreiter werden, indem sie Strafermittlungen zu diesen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Saudi-Arabien aufnimmt", hofft RSF-Geschäftsführer Mihr.

Juristischer Ärger steht MbS übrigens auch in den USA bevor. Saad al-Jabri, einst Staatsminister im Innenministerium und Geheimdienstchef des Königreichs, wirft dem Thronfolger vor, dieser habe nur zwei Wochen nach dem Mord an Khashoggi ein Team von Killern nach Kanada geschickt, um ihn ebenfalls zu töten. In einer Klageschrift von fast 200 Seiten, eingereicht beim Bezirksgericht der Hauptstadt Washington, zeichnen seine Anwälte nach, wie Verbündete des Kronprinzen al-Jabris Familie im Exil ausgespäht haben - und nur wachsame kanadische Grenzer die Killer an der Einreise hinderten. Sie sollen zwei Taschen dabeigehabt haben - mit forensischen Instrumenten, wie sie Khashoggis Mörder benutzt hatten, um dessen Leiche zu zerstückeln.

Der Kronprinz soll ein Team persönlicher Söldner gebildet haben

Saad al-Jabri war jahrzehntelang die rechte Hand des in den USA hochgeschätzten früheren Innenministers Mohammed bin Nayef, den MbS im Juni 2017 in einem unblutigen Palastcoup entmachtete. "Wenige unter den Lebenden wissen mehr über den Beklagten bin Salman", beschrieben die Anwälte ihren Klienten - einschließlich der "Bildung eines Teams persönlicher Söldner", dessen sich MbS bedient habe für die Tötung Khashoggis und anderer. Das Königshaus seinerseits beschuldigt al-Jabri, 3,47 Milliarden Dollar aus der Staatskasse unterschlagen zu haben - saudische Staatsunternehmen klagen deshalb vor einem Gericht im kanadischen Ontario. Kommt es in den Prozessen zur öffentlichen Beweisaufnahme, könnten erschreckende Einblicke in das Innenleben der saudischen Monarchie die Folge sein.

Steht so etwas in Deutschland bevor? Bisher hat die Bundesanwalt solche Ermittlungen nur eröffnet, wenn es irgendeinen Inlandsbezug gab; in Syrien waren es die Fluchtbewegungen, mit denen Täter und Opfer nach Deutschland kamen. Vergleichbares gibt es im Fall von Saudi-Arabien nicht. Und in der Strafprozessordnung heißt es, Staatsanwälte können von Ermittlungen nach dem VStGB absehen, "wenn sich der Beschuldigte nicht im Inland aufhält und ein solcher Aufenthalt auch nicht zu erwarten ist".

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