Bundesverfassungsgericht:Jedes Paar ist anders

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Karlsruhe prüft das starre Verbot jeglicher Kinderehen. Der Bundesgerichtshof hat ein Gesetz der großen Koalition zur Prüfung vorgelegt.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es ist die Chronik eines angekündigten Unfalls, und sie nimmt ihren Anfang lange vor jenem 22. Juli 2017, dem Tag, an dem das Gesetz gegen Kinderehen in Kraft trat. Anwälte, Menschenrechtlerinnen, Professoren: Fast alle Fachleute hatten eindringlich vor einem festen Mindestalter gewarnt, das wie ein Fallbeil Ehen null und nichtig machen würde, wenn ein Partner unter der Altersgrenze liege. Gerade auch Experten, die eigentlich Kinderehen zurückdrängen wollten, rieten zur Einzelfallprüfung anstelle eines rigiden Automatismus. Die Koalition hat aber genau das gemacht, wovon ihr abgeraten wurde: Wer sich unter 16 Jahren hat trauen lassen - egal wo und wie -, dessen Ehe ist unwirksam. Und es kam, wie es kommen musste: Der Bundesgerichtshof hält das Gesetz für verfassungswidrig.

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