Kabinett:Förderung und Strenge: Kabinett beschließt Integrationsgesetz

Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis sollen Flüchtlinge in Zukunft nur noch dann bekommen, wenn sie ausreichende „Integrationsleistungen“ vorweisen können. (Foto: Michael Kappeler)

Berlin (dpa) - Als Reaktion auf den großen Zuzug von Flüchtlingen in Deutschland hat die Bundesregierung das lange diskutierte Integrationsgesetz auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss die Gesetzespläne bei seiner Klausur auf Schloss Meseberg.

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Berlin (dpa) - Als Reaktion auf den großen Zuzug von Flüchtlingen in Deutschland hat die Bundesregierung das lange diskutierte Integrationsgesetz auf den Weg gebracht. Das Bundeskabinett beschloss die Gesetzespläne bei seiner Klausur auf Schloss Meseberg.

Darin ist eine verbesserte Förderung für Flüchtlinge vorgesehen, wie ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt. Enthalten sind aber auch zahlreiche Verschärfungen - wie Leistungskürzungen bei einer Verweigerung von Integrationsangeboten.

Besonders umstritten ist die sogenannte Wohnsitzzuweisung. Geplant ist, dass der Staat anerkannten Flüchtlingen künftig unter bestimmten Bedingungen für einen Zeitraum von drei Jahren den Wohnort vorschreiben kann. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis sollen Flüchtlinge in Zukunft nur noch dann bekommen, wenn sie ausreichende „Integrationsleistungen“ vorweisen können. Kritiker halten wesentliche Teile des Gesetzes für integrationsfeindlich.

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