Justiz:Vollzug soll modernisiert werden: Gesetzentwurf beschlossen

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Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild)

Sachsens Justizministerium will den Vollzug modernisieren. Die Pläne wurden im Koalitionsvertrag vereinbart. Nun liegt ein Gesetzesentwurf vor.

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Dresden (dpa/sn) - Video-Besuche für Gefangene und Ausnahmen vom Handy-Verbot - das sind zwei Punkte im Entwurf zur Änderung des Vollzugsgesetzes, den die sächsische Staatsregierung nun beschlossen hat. Der Entwurf sei nun zur Anhörung an Fachverbände und sonstige Stellen freizugeben, teilte Justizministerin Katja Meier (Grüne) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in Dresden mit.

Das Gesetzgebungsvorhaben soll unter anderem den offenen Vollzug stärken. Im Gegensatz zum geschlossenen Vollzug können sich Gefangene dabei innerhalb der Räumlichkeiten des Gefängnisses frei bewegen. Zudem können Häftlinge tagsüber außerhalb der Haftanstalt arbeiten. Voraussetzung für die Unterbringung im offenen Vollzug sei - neben dem Bestehen eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses -, dass die Strafe insgesamt nicht mehr als zwei Jahre beträgt und nicht wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen einer groben Gewalttätigkeit zu verbüßen ist, hieß es.

Auch Neuerungen im Bundesrecht sollen in das sächsische Landesrecht überführt werden. „Ich freue mich, dass wir wichtige Punkte zur Weiterentwicklung des sächsischen Vollzugs erreichen konnten“, sagte die Ministerin. Vor allem die Stärkung des offenen Vollzugs und die gesetzliche Verankerung der Videobesuche seien als zentrale Neuregelungen besonders wichtig gewesen.

„Der Entwurf soll in allen Justizvollzugsgesetzen ausdrückliche Bestimmungen für die Durchführung von Videobesuchen schaffen, um diese zu verstetigen und den Gefangenen Kontakte mit Familienangehörigen und Freunden zu erleichtern“, sagte Meier.

Es soll auch eine Regelung geben, „die einen differenzierten Umgang mit Gefangenen unterschiedlichen Geschlechts zulässt und insbesondere den Bedürfnissen trans-, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Personen in einer Vollzugsanstalt in verfassungsgemäßer Weise Rechnung trägt“. Zudem sollen in gesetzlich klar definierten Fällen künftig Ausnahmen vom weiter geltenden grundsätzlichen Handy-Verbot in den Anstalten zugelassen werden können. Es soll auch strengere Anforderungen an die gemeinsame Unterbringung von Minderjährigen mit älteren Gefangenen geben.

© dpa-infocom, dpa:230530-99-878700/2

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