Hamburg:Gericht: Stadt muss Protestcamp im Volkspark nicht dulden

Hamburg (dpa/lno) - Im Streit um ein G20-Protestcamp im Altonaer Volkspark haben die Organisatoren eine juristische Niederlage erlitten. Die Stadt ist einstweilen nicht verpflichtet, das geplante Protestcamp zu dulden, entschied das Verwaltungsgericht Hamburg am Mittwoch. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Organisatoren hatten bereits weitere rechtliche Schritte angekündigt.

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Hamburg (dpa/lno) - Im Streit um ein G20-Protestcamp im Altonaer Volkspark haben die Organisatoren eine juristische Niederlage erlitten. Die Stadt ist einstweilen nicht verpflichtet, das geplante Protestcamp zu dulden, entschied das Verwaltungsgericht Hamburg am Mittwoch. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Organisatoren hatten bereits weitere rechtliche Schritte angekündigt.

In dem am Abend veröffentlichten Beschluss (6 E 6478/17) heißt es, dass ein einstweiliger Rechtsschutzantrag des Veranstalters sowie eines Mitorganisators abgelehnt wurden. Dieser Antrag hatte zum Ziel, die Stadt zu verpflichten, den Aufbau und die Durchführung des Protestcamps zu dulden.

Zur Begründung führt das Verwaltungsgericht Hamburg aus, dass die Veranstaltung bei einer Gesamtbetrachtung keine grundrechtlich geschützte Versammlung sei. Daher sei die Erteilung einer Genehmigung nach der Verordnung zum Schutz öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen erforderlich, die nicht vorliege.

Die Stadt hatte das vom 1. bis 9. Juli für etwa 3000 Gipfelgegner geplante Camp auf der großen Spielwiese des Parks untersagt. Sie begründete das Verbot damit, dass dem Volkspark als Gartendenkmal ein besonderer Schutzstatus zukomme und dass das Zelten in öffentlichen Grünanlagen verboten sei.

Mit rund 20 Teilnehmern hatten sich die Organisatoren des G20-Protestcamps im Volkspark Altona am Mittwoch zu einer Protestaktion getroffen. Mitveranstalter Robert Jarowoy, Mitglied der Bezirksversammlung Altona für die Linken, kündigte nach dem Beschluss an, nun vor das Oberverwaltungsgericht ziehen zu wollen.

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