Hamburg:G20-Demonstration im Gängeviertel bleibt verboten

Hamburg (dpa/lno) - Die geplante Demonstration gegen den G20-Gipfel im Hamburger Gängeviertel bleibt einstweilen verboten. Das Verwaltungsgericht habe den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters der für den 7. und 8. Juli geplanten Kundgebung "Solidarische Oase Gängeviertel - Für grenzenlose Bewegungsfreiheit" abgelehnt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der bestehenden Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde, welche Demonstrationen und Versammlungen in einem 38 Quadratkilometer großen Bereich der Innenstadt während des Treffen der Staats- und Regierungschefs untersagt.

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Hamburg (dpa/lno) - Die geplante Demonstration gegen den G20-Gipfel im Hamburger Gängeviertel bleibt einstweilen verboten. Das Verwaltungsgericht habe den einstweiligen Rechtsschutzantrag des Veranstalters der für den 7. und 8. Juli geplanten Kundgebung „Solidarische Oase Gängeviertel - Für grenzenlose Bewegungsfreiheit“ abgelehnt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der bestehenden Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde, welche Demonstrationen und Versammlungen in einem 38 Quadratkilometer großen Bereich der Innenstadt während des Treffen der Staats- und Regierungschefs untersagt.

Nach Überzeugung der Verwaltungsrichter ist die Allgemeinverfügung rechtmäßig, da ohne das verhängte Versammlungsverbot „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ davon auszugehen sei, dass es zu einem Schaden für die körperliche Unversehrtheit und das Leben sowohl der Teilnehmer des G20-Treffens als auch der Versammlungsteilnehmer und unbeteiligter Dritter kommen würde. Darüber hinaus sei auch mit einem Schaden für die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu rechnen. Gegen die Entscheidung kann den Angaben zufolge Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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