Hamburg:G20-Dauerkundgebung im Gängeviertel bleibt verboten

Hamburg (dpa/lno) - Die geplante Demonstration gegen den G20-Gipfel im Hamburger Gängeviertel bleibt verboten. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Anmelders der Dauerkundgebung "Solidarische Oase Gängeviertel - Für grenzenlose Bewegungsfreiheit" zurück (4 Bs 142/17), wie das Gericht am Dienstag mitteilte. In der Begründung sei das Oberverwaltungsgericht weitgehend dem vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27. Juni gefolgt.

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Hamburg (dpa/lno) - Die geplante Demonstration gegen den G20-Gipfel im Hamburger Gängeviertel bleibt verboten. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Anmelders der Dauerkundgebung „Solidarische Oase Gängeviertel - Für grenzenlose Bewegungsfreiheit“ zurück (4 Bs 142/17), wie das Gericht am Dienstag mitteilte. In der Begründung sei das Oberverwaltungsgericht weitgehend dem vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27. Juni gefolgt.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der bestehenden Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde, welche Demonstrationen und Versammlungen in einem 38 Quadratkilometer großen Bereich der Innenstadt während des Treffen der Staats- und Regierungschefs untersagt.

Die Allgemeinverfügung sei rechtmäßig, betonte das Gericht, da mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen sei, dass ohne ein zeitlich und räumlich begrenztes Versammlungsverbot zu einem Schaden für die körperliche Unversehrtheit der G20-Teilnehmer und der Versammlungsteilnehmer kommen würde.

Es liege eine besondere Gesamtgefahrenlage vor, die von der Versammlungsbehörde hinreichend dargelegt worden sei. Rechtsmittel sind gegen die Entscheidung nicht möglich. Der Veranstalter könne jedoch gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde erheben, die an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu richten sei.

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