Zufrieden sein dürften die Sozialverbände, ihr monatelanger Protest hat doch noch Früchte getragen: Kurz vor der Verabschiedung wurde das Gesetz zur Intensivpflege so geändert, dass niemand ernsthaft befürchten muss, Intensiv- und Beatmungspatienten, die zu Hause gut versorgt sind, würden künftig in stationäre Einrichtungen gezwungen. Doch war diese Angst je begründet?
Das Gesetz greift einen Missstand auf, der zweifellos besteht. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass nicht wenige Intensivpatienten Pflegediensten ausgeliefert waren, die an der Grenze zur Kriminalität operierten, und auch weit jenseits davon. Menschen wurden viel länger beatmet als nötig, unter Einsatz von dafür nicht ausgebildetem Personal, Leistungen abgerechnet, die nie erbracht worden waren. Für die Betroffenen wäre es natürlich ein Segen, wenn sich nun qualifizierte Einrichtungen um sie kümmerten, und für viele Angehörige eine enorme Entlastung.
Nur: Es gibt diese Einrichtungen bisher kaum, geschweige denn das nötige Personal. Die Pflegeheime, die sich den Intensivpatienten öffnen sollen, sind dafür nicht gerüstet. Mit der Intensität an Betreuung, die solche neuen Bewohner erfordern, wären sie völlig überfordert. Die Gefahr ist groß, dass das heftig bekämpfte Gesetz auch nicht erfüllen wird, was sich manche davon erhoffen.