Innere Sicherheit:NRW entschärft Polizeigesetz

Die schwarz-gelbe Regierung hat bei Kernpunkten wie der "drohenden Gefahr" nachgebessert.

Von Christian Wernicke, Düsseldorf

Eine geplante Verschärfung des Polizeigesetzes hat die schwarz-gelbe Regierung von Nordrhein-Westfalen in Kernpunkten zurückgenommen. "Was bringt das beste Gesetz, wenn es vorm Verfassungsgericht scheitert", begründete NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) die Kurskorrekturen. So verzichten CDU und FDP darauf, im Gesetz den vagen Rechtsbegriff der "drohenden Gefahr" als Grundlage für ein Einschreiten der Polizei zu verwenden. Stattdessen wird nun ein präziser Katalog von konkreten Straftaten benannt, bei denen Polizisten handeln dürfen. Damit folgt die Koalition von CDU und FDP den im Juni bei einer Anhörung von Verfassungsexperten geäußerten Einwänden. Auch die FDP-Granden Gerhart Baum und Burkhard Hirsch hatten protestiert. Entschärft wurde nun auch die Verlängerung des Polizeigewahrsams: Statt maximal einen Monat soll der "Unterbindungsgewahrsam" bei Terrorgefahr auf höchstens zwei Wochen ausgedehnt werden - plus einer Option zur Verlängerung um weitere 14 Tage. Unverändert bleibt, dass Personen bei Verweigerung der Identitätsfeststellung - wie zuletzt etwa im Hambacher Forst - künftig bis zu sieben Tage lang in Gewahrsam gehalten werden dürften. Die Grünen äußerten deshalb erneut Bedenken gegen die Reform. SPD-Oppositionschef Thomas Kutschaty signalisierte hingegen Zustimmung.

© SZ vom 10.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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