Innen- und Rechtsausschuss:Fall der entführten Rendsburgerin beschäftigt Landespolitik

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Der Plenarsaal im Kieler Landtag. (Foto: Axel Heimken/dpa/Archivbild)

Gleich zwei Polizeieinsätze sind Thema im Innen- und Rechtsausschuss. Vor allem die Geiselnahme einer Rendsburgerin und ihre Befreiung in Kiel stehen im Fokus.

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Kiel (dpa/lno) - Nach der Geiselnahme einer Rendsburgerin in Kiel sind in dem Fall weiter Fragen offen. Die Ermittlungen liefen auf Hochtouren, sagte Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) am Mittwoch im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags. „Ich muss aber eingestehen, dass das Geschehen und das Verhalten der Beteiligten auf mich zum Teil noch undurchschaubar wirkt.“

Die Abgeordneten beschäftigten sich im Ausschuss auch mit der Frage, ob ein Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen nach Ermittlungen wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung und eines Angriffs mit einem Cricket-Schläger bereits vor der Geiselnahme hätte beantragt werden müssen.

„Wir können allerdings keinen rechtlichen Fehler erkennen“, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin Birgit Heß im Ausschuss. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Achim Hackethal hat der Mann die Taten Ende Juli gestanden und sich zudem davon distanziert. Zu diesem Zeitpunkt habe kein Haftgrund vorgelegen.

Eine 29-Jährige war am 12. September von Spezialkräften in Kiel befreit worden. Ein 27 Jahre alter Tatverdächtiger sitzt in Untersuchungshaft. Er soll die Frau bereits im April mit einem Cricket-Schläger erheblich verletzt und danach eine Zeit lang ein Annäherungsverbot auferlegt bekommen haben. Zudem soll er die Frau vergewaltigt haben.

Vertreterinnen feministischer Organisationen forderten am Rande der Ausschusssitzung vor dem Landtag eine gezieltere Aufarbeitung und Analyse von Femiziden im Land. Vor dem Landeshaus legten sie Schuhe ab. Jedes Paar Schuhe vor dem Eingang stand dabei für einen Mord an einer Frau in Schleswig-Hostein.

„Jedes Opfer ist eines zu viel“, sagte die SPD-Frauenpolitikerin Beate Raudies. „Daher ist es dringend erforderlich, Verbrechen systematisch zu untersuchen, um potenzielle Schutzlücken für Frauen, ihre Kinder sowie neue Partner, die von Gewalt betroffen sind, zu erkennen und zu schließen.“ Kein Mensch sollte aufgrund von Gewalt in Beziehungen sein Leben verlieren müssen. Der überwältigende Großteil der Opfer seien Frauen. Die Landesregierung forderte sie auf, Tötungsvergehen und Partnerschaftsgewalt systematisch aufzuarbeiten.

Thema im Ausschuss war auch die Kommunikation der Lübecker Polizei zu zwei Schlägereien am 15. September. Das Landespolizeiamt hat die Berichterstattung der Polizei bereits gerügt. Diese hatte in einer Pressemitteilung dazu aufgefordert, ein im Netz kursierendes Video von einer Auseinandersetzung nicht zu verbreiten und von privaten Geräten zu löschen. Sie begründete das mit dem Schutz Dritter. „Auch mich hat die Kommunikation der Pressestelle mit der Öffentlichkeit irritiert“, sagte Sütterlin-Waack. Dies gelte vor allem für die Äußerung, dass es reiche, wenn die richtigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermittelten.

© dpa-infocom, dpa:230926-99-342690/4

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