Haushalt:Landesregierung will Schuldenbremse reformieren

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Stephan Weil (SPD), Ministerpräsident Niedersachsen, kommt in den Landtag Niedersachsen. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Folgt auf das Urteil des Verfassungsgerichts zum Bundeshaushalt das Aus für die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form? Niedersachsens Landesregierung ist sich einig: Es gibt Reformbedarf.

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Hannover (dpa/lni) - Niedersachsens Landesregierung will sich bei Bund und Ländern für eine Reform der Schuldenbremse einsetzen. Grundsätzlich sei es zwar sinnvoll, die Kreditaufnahme zu begrenzen, um haushaltspolitische Stabilität sicherzustellen, sagte Finanzminister Gerald Heere (Grüne) am Freitag. Mit der aktuellen Schuldenbremse habe es der Gesetzgeber aber übertrieben.

„Die Schuldenbremse ist in ihrer jetzigen Ausgestaltung ganz allgemein zu eng und starr, insbesondere aber auch für die Bundesländer“, sagte Heere. „Damit ist sie nicht geeignet, um anhaltenden und multiplen Krisen - aber auch den generationenübergreifenden Herausforderungen wie der Bekämpfung der Klimakrise - gerecht zu werden.“

Es brauche einen handlungsfähigen Staat und dafür eine gewisse Flexibilität, die die aktuelle Schuldenbremse nicht hergebe. „Deshalb sehen wir einen dringenden Reformbedarf hin zu mehr Investitionsfreundlichkeit, der im Rahmen des europäischen Regelwerks auch möglich wäre. Über eine solche Reform wollen wir mit den Vernünftigen im Länderkreis und mit dem Bund reden“, so der Minister.

Zuvor hatte bereits Ministerpräsident Stephan Weil für eine Reform der Schuldenbremse geworben. In einem Radiointerview des NDR sagte der SPD-Politiker am Freitagmorgen: „Wenn wir jetzt zum Beispiel unser Land fit machen müssen für den Klimaschutz und gleichzeitig unsere wirtschaftliche Stärke bewahren wollen, dann werden wir ganz sicherlich einen handlungsfähigen Staat brauchen. Das schaffen wir mit der Schuldenbremse, so wie sie jetzt im Grundgesetz steht, nicht.“ In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sprach sich Weil dafür aus, dass der Bund die Schuldenbremse auch 2024 aussetzt.

Für die Bundesregierung steht eine Reform der Schuldenbremse aktuell jedoch nicht auf der Tagesordnung. „Zum jetzigen Zeitpunkt steht das nicht an“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag in Berlin. Die Debatte folgt auf ein Urteil des Verfassungsgerichts, wonach eine Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt nichtig ist. Das Geld war für einen Klima- und Transformationsfonds vorgesehen.

Die niedersächsischen Oppositionsfraktionen CDU und AfD halten derweil an der Schuldenbremse fest. „Die Einhaltung der Schuldenbremse ist eine Frage der Generationengerechtigkeit und dient dazu, den zukünftigen Generationen ausreichend Gestaltungsspielraum zu lassen“, sagte CDU-Chef Sebastian Lechner. Die Regeln hätten sich während der Corona-Pandemie in der Krise bewährt, und sie seien flexibel genug, um in Notlagen zu reagieren. Zudem könnten mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit auch Sondervermögen beschlossen werden. Eine hohe Verschuldung trage jedoch zur Inflation bei und treibe die Preise für Verbraucher und Unternehmen, warnte Lechner.

Der AfD-Haushaltspolitiker Peer Lilienthal sagte: „Die Schuldenbremse, wie sie in der niedersächsischen Verfassung verankert ist oder auf Bundesebene im Grundgesetz festgeschrieben wurde, darf weder ausgehebelt noch aufgeweicht werden.“ Das sei man zukünftigen Generationen schuldig. Nachgeschärft werden müsse lediglich, dass eine festgestellte Notlage nicht unbefristet fortbestehen dürfe. Im Gegenteil müsse in Zukunft mindestens einmal jährlich festgestellt werden, ob die Notlage noch andauert, forderte Lilienthal.

Wegen offener Finanzierungsfragen beim Bund forderte die CDU darüber hinaus eine Verschiebung der niedersächsischen Haushaltsberatungen für das Jahr 2024. Für wichtige Projekte könnte Geld des Bundes fehlen, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Lechner. Die Beratungen sollten daher ausgesetzt werden, bis die Landesregierung eine Risikoanalyse und einen Plan für das weitere Vorgehen vorlege. Wenn nötig, könne der Landtag den Haushalt auch noch zwischen den Jahren in einer Sondersitzung beschließen.

„Es könnte doch sein, dass wir an Stellen unseres Haushalts Bundesmittel vorübergehend oder dauerhaft durch Landesmittel ersetzen müssen, damit wichtige Projekte in Niedersachsen nicht vor dem Aus stehen“, erklärte Lechner und kritisierte: „Die Landesregierung läuft sehenden Auges in einen Nachtragshaushalt 2024, ohne den Haushalt für das kommende Jahr überhaupt beschlossen zu haben.“

Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte hingegen, die Haushaltsberatungen für 2024 seien nicht unmittelbar von den Auswirkungen des Verfassungsgerichts-Urteils betroffen. Angesprochen auf einen möglichen Nachtragshaushalt sagte der Sprecher, er erwarte einen Beschluss des Haushalts 2024 im Dezember - „alles weitere werden wir dann sehen“.

Für die Forderung, die Haushaltsberatungen zu verschieben, gibt es aus Sicht der Landesregierung keinen einzigen sachlichen Grund. „Im Gegenteil: Bei der Aufstellung des Haushaltes gilt das Prinzip der Vorherigkeit. Daher ist der Haushalt vor Beginn des neuen Haushaltsjahres zu beschließen“, sagte ein Regierungssprecher am Abend. Auch er sagte, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine unmittelbare Auswirkung auf den Landeshaushalt habe. Es gebe deswegen auch keine Deckungslücken im Haushaltsentwurf 2024.

© dpa-infocom, dpa:231124-99-61790/4

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