Hate Speech:Bedenken in Bellevue

Das neue Gesetzespaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Internet-Hetze stößt auf verfassungsrechtliche Einwände. Der Bundespräsident und die Regierung suchen nach einer Lösung.

Von Georg Mascolo und Ronen Steinke, Berlin

Gesetze zu beschließen, das ist das Vorrecht der Volksvertreter in den Parlamenten. Nur sehr selten stellt sich der Bundespräsident ihnen entgegen und stoppt ein beschlossenes Gesetz, indem er seine Unterschrift darunter verweigert. Acht Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ist das passiert. Aber nun könnte es wieder so kommen, ausgerechnet bei dem wichtigen Gesetzespaket der großen Koalition gegen Rechtsextremismus und Hetze im Internet, das aus Sicht der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) "von zentraler Bedeutung für die Verteidigung unserer Demokratie" ist.

Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR haben Frank-Walter Steinmeiers Emissäre bereits das Gespräch gesucht, um ihre Vorbehalte zu erklären. Ein diskreter Austausch, an dem sich seit Wochen Justizministerium, Innenministerium und Kanzleramt beteiligen. Es geht um die Sorge in Schloss Bellevue, dass das am 18. Juni beschlossene "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" in Teilen verfassungswidrig sein könnte. Das Gesetzespaket enthält erstmals eine Anzeigepflicht für Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook oder Twitter. Außerdem erweitert es einige Tatbestände des Strafrechts.

Das Problem: Zu den vielen Änderungen zählt, dass die Ermittler des Bundeskriminalamts (BKA) mehr Zugriff auf Daten von Facebook- oder Twitternutzern erhalten sollen. Aber schon die bisherigen Zugriffsrechte des BKA sind durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Der Zugriff auf die Daten müsse strikter geregelt werden, forderten die Karlsruher Richter am 17. Juli.

Schon 14 Jahre liegt es zurück, dass ein Bundespräsident zuletzt ein Gesetz stoppte

Diese Entscheidung kam erst, nachdem der Bundestag das neue Gesetzespaket beschlossen hatte. Die Abgeordneten konnten dies noch nicht wissen. Allerdings ist die unglückliche Verkettung keine ganz unerwartete: Die verfassungsrechtliche Kritik an den Datenabfragen war bekannt. So ist nun die Lage. Bevor der Bundespräsident das Gesetzespaket nach Artikel 82, Absatz 1 des Grundgesetzes ausfertigt und für die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt freigibt, muss er nun prüfen, ob es "evident verfassungswidrig" ist.

In der Bundesregierung ist von einer schwierigen Situation die Rede, das Gesetzespaket zur Bekämpfung der Hasskriminalität sei immens wichtig, man brauche es so schnell wie möglich. Das zeige die tägliche Situation. Zudem wird darauf verwiesen, dass niemand diese Situation habe voraussehen können. Justiz- und Innenministerium haben eine gemeinsame Auffassung, die sie dem Bundespräsidialamt auch unterbreitet haben. Steinmeier solle bitte unterschreiben, dann schiebe man gleich ein Reparaturgesetz hinterher. Das könne auch sehr schnell gehen. Es wäre ein bisher nicht gekanntes Vorgehen.

Unter den neuen Vorschriften, die den Kampf gegen Rechtsextremismus und Hetze verstärken sollen, machen die verfassungsrechtlich problematischen Regeln nur einen kleinen Teil aus. Und immerhin hat das Karlsruher Gericht für seine Vorgaben eine Übergangsfrist bis Ende 2021 gewährt. Misslich für die Bundesregierung ist aber: Der Bundespräsident kann das Gesetzespaket nur ganz oder gar nicht ausfertigen. Eine stückchenweise Ausfertigung ist nicht möglich, davon sind die Juristen im Bundespräsidialamt überzeugt.

Offiziell will sich niemand äußern, dies verbiete der Respekt vor dem Amt des Staatsoberhaupts und vor dem Bundestag als Gesetzgeber, heißt es im Justizministerium. Das Präsidialamt erklärt auf Anfrage nur, die dem Bundespräsidenten obliegende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit "dauert derzeit an". Schon 14 Jahre liegt es zurück, dass ein Präsident zuletzt ein Gesetz stoppte. Horst Köhler entschied 2006, die Neuregelungen der Flugsicherung sowie des Rechts der Verbraucherinformation nicht auszufertigen. Das eine Gesetz zog die Regierungskoalition daraufhin zurück, das andere verabschiedeten Bundestag und Bundesrat in geänderter Fassung.

Auch für den Bundespräsidenten ist die Lage schwierig. Wie kaum ein anderer Politiker warnte er vor der Bedrohung durch rechte Hetze im Netz, lud Bürgermeister ein, die ihm über Hasskriminalität berichteten. "An all diesen Orten, in all diesen Momenten braucht es jetzt vor allem eines", sagte Steinmeier zuletzt in einer Rede über den zunehmenden Hass on- und offline: "unser klares Nein."

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