Hartz IV:Und wer repariert die SPD?

Karlsruhe kann das jedenfalls nicht.

Von Heribert Prantl

Das "Gesetz über die Grundsicherung für Arbeitssuchende" war und ist ein Gesetz zur Grundverunsicherung der Arbeitssuchenden. Das Bundesverfassungsgericht kann diese Verunsicherung mildern, wenn es nun über Hartz IV und die dortigen Sanktionen klug entscheidet.

Es geht darum, eines der umstrittensten Gesetze, die es in der Bundesrepublik je gegeben hat, am Maßstab der Sozialstaatlichkeit zu korrigieren. Das darf, das kann, das muss das Gericht tun. Es darf, kann und muss das Gesetz reparieren. Eines aber kann und darf das Gericht nicht: die SPD reparieren. Die SPD ist, seitdem sie unter Bundeskanzler Gerhard Schröder das Hartz-Gesetz gemacht hat, neben sich, außer sich und hinter sich. Das Kürzel für den Niedergang der SPD - es heißt Hartz IV. Es steht bis heute für die Entfremdung der SPD von den neuen sozialen Unterschichten. Hartz IV hat zur neuen Spaltung der SPD geführt, dazu auch, dass sich erst die WASG und dann die Linke gebildet haben. Hartz IV ist der Hauptgrund dafür, warum die Zerwürfnisse bei den Sozialdemokraten nicht aufhören.

Wenn Deutschland Glück hat, kann das Verfassungsgericht mit seiner Hartz-IV-Entscheidung den sozialen Frieden wieder stabilisieren. Wenn sich dann auch die SPD stabilisieren könnte, wäre das ein Kollateralnutzen.

© SZ vom 16.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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