Hamburg:Datenschützer und Senat im Clinch wegen Zoom-Konferenzen

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Hamburgs amtierender Datenschutzbeauftragter Ulrich Kühn und die Senatskanzlei liegen wegen der Sicherheit von Zoom-Konferenzen im Clinch und könnten sich bald...

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Hamburg (dpa/lno) - Hamburgs amtierender Datenschutzbeauftragter Ulrich Kühn und die Senatskanzlei liegen wegen der Sicherheit von Zoom-Konferenzen im Clinch und könnten sich bald vor Gericht wiedersehen. Nachdem Kühn am Montag formal eine Warnung ausgesprochen hat, weil die sogenannte On-demand-Variante wegen der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoße, erwägt die Senatskanzlei nun den Gang vors Verwaltungsgericht.

„Die Senatskanzlei teilt die Rechtsauffassung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht und prüft daher, ob sie Klage gegen die formale Warnung beim Verwaltungsgericht Hamburg erheben wird“, sagte ein Sprecher.

Kühn verwies bei seiner Warnung auf den Europäischen Gerichtshof, der schon vor mehr als einem Jahr einen fehlenden Schutz personenbezogener Daten in den USA festgestellt und das bis dahin geltende „Privacy Shield“ als Übermittlungsgrundlage außer Kraft gesetzt habe. Trotzdem wolle die Senatskanzlei - federführend zuständig für Digitalisierungsfragen - nicht von ihren Zoom-Plänen abweichen.

Selbst die Einleitung eines formalen Verfahrens Mitte Juni habe nicht zu einem Umdenken geführt. So seien den Datenschützern weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach Unterlagen vorgelegt oder Argumente mitgeteilt worden, die eine andere rechtliche Bewertung zuließen.

Dem widersprach der Senatssprecher. Die Belange des Datenschutzes würden besonders beachtet. In diesem Zusammenhang habe die Senatskanzlei umfangreiche Unterlagen am 14. April sowie am 1. und 15. Juli an die Datenschutzbehörde übermittelt und eine Vielzahl von Fragen beantwortet. „Zoom stellt durch eine lückenlose Ende-zu-Ende-Verschlüsselung technisch sicher und garantiert vertraglich, dass keine Inhalte einer Videokonferenz - also weder das gesprochene Wort noch Videoaufzeichnungen - durch das Unternehmen abgerufen werden oder in die Hände Dritter gelangen können“, betonte der Sprecher.

Kühn erklärte dagegen, es sei mehr als bedauerlich, dass es zu einer formalen Warnung habe kommen müssen. Dabei stehe Hamburg ein datenschutzrechtlich unproblematisches Videokonferenztool zur Verfügung. Dataport als zentraler Dienstleister stelle zudem in den eigenen Rechenzentren weitere Videokonferenzsysteme bereit, die etwa in Schleswig-Holstein genutzt würden. „Es ist daher unverständlich, warum die Senatskanzlei auf einem zusätzlichen und rechtlich hoch problematischen System besteht.“

© dpa-infocom, dpa:210816-99-857878/3

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