Grundsteuer:Stopp für Scholz

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Der Finanzminister muss seinen Grundsteuer-Entwurf nachbessern. Horst Seehofer und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordern eine Öffnungsklausel, die Ländern von dem Gesetz abweichende Vereinbarungen erlaubt.

Von Constanze von Bullion und Cerstin Gammelin, Berlin

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat mit seinen Plänen für die Reform der Grundsteuer einen Konflikt in der großen Koalition ausgelöst. Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) forderte am Dienstag eine Klausel, die den Ländern die individuelle Ausgestaltung der Grundsteuer erlaubt. "Ohne eine Öffnungsklausel werde ich dem Entwurf von Olaf Scholz nicht zustimmen. So kann das nicht ins Kabinett", sagte er der Süddeutschen Zeitung. Zuvor hatte sich auch schon Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dafür ausgesprochen, dass die Bundesländer mehr Einfluss bekommen und sie die Grundsteuer, abweichend von den bundesweiten Regeln, individuell gestalten dürfen. "Ich habe durchaus Sympathie für den Vorschlag meiner Fraktion, dass man auch Abweichungsmöglichkeiten ermöglicht", sagte sie am Mittwoch im Bundestag. Deutschland habe ohnehin kein einheitliches Steuerrecht. "Insofern ist es eine Fiktion zu sagen, es muss alles über einen Kamm geschoren werden." Der Entwurf von Scholz sieht vor, die Grundsteuer wie bisher nach bundeseinheitlichen Regelungen zu erheben. Sie soll wertabhängig berechnet werden, die Gemeinden sollen über den Hebesatz deren endgültige Höhe bestimmen dürfen. Eine Öffnungsklausel hatte Scholz nicht vorgesehen - und als Grund verfassungsrechtliche Bedenken angeführt.

Der Finanzminister hat sich damit über eine Forderung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hinweggesetzt. Dieser hatte erklärt, ohne Öffnungsklausel werde er der Reform nicht zustimmen. Bundesinnenminister Seehofer stellte sich am Mittwoch "sehr nachdrücklich" hinter Söder - und damit gegen Scholz. "Wir wollen die Reform der Grundsteuer. Wir wollen sie gerecht. Wer größere Grundstücke hat, soll bezahlen", sagte er. "Aber wir wollen den Ländern hier einen Gestaltungsspielraum sichern." Zwischen Hamburg und Garmisch-Partenkirchen seien die Verhältnisse zu unterschiedlich, um eine sinnvolle, einheitliche Regelung zu finden. "Ich sage das nicht, weil Bayern ein reiches Land ist." Es gehe vielmehr um eine Lösung, die jeweils vor Ort praktikabel sei: "Ein Gesetz ohne Öffnungsklausel wäre zu kompliziert und zu bürokratisch." Die Kommunen bräuchten "eine möglichst einfache Lösung".

Scholz ist auf Seehofer angewiesen, um das Gesetz durchs Kabinett zu bringen. Dennoch hatte er den Entwurf am Dienstag ohne Öffnungsklausel in die Ressortabstimmung gegeben. In der Unionsfraktion hieß es, Scholz habe sich über ein Veto aus dem Kanzleramt hinweggesetzt. Kanzleramtschef Helge Braun habe dem Ministerium vorab mitgeteilt, der Entwurf sei nicht reif für die Abstimmung. Im Bundesfinanzministerium hieß es dagegen, es seien keine Einwände eingegangen.

Das Kanzleramt hat die Ressortabstimmung nun vorläufig angehalten. Das Kabinett werde erst über den Vorschlag abstimmen, wenn man sich über die Öffnungsklausel geeinigt habe, hieß es. Scholz will alle Beteiligten einladen, um eine Lösung zu finden. "Es gibt vor dem Kabinettsbeschluss eine Anhörung, um alles zu klären", sagte seine Sprecherin. "Mit mir ist darüber nicht gesprochen worden", sagte Seehofer. Den Entwurf ohne Einigung ins parlamentarische Verfahren zu schicken, lehne er ab. "Ich halte nichts davon, dass eine Regierung offene Fragen ins Gesetzgebungsverfahren gibt. Da brauchen wir Klarheit von Anfang an." Die Anhörung soll nach Ostern stattfinden. Erst danach wird das Kabinett beraten.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regierung beauftragt, die Grundsteuer wegen überalterter Bodenwerte bis Ende 2019 zu reformieren.

© SZ vom 11.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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